Hof- und Fassadenprogramm Stadtkern Werl
Im Rahmen der ISEK-Erstellung und Beschlussfassung ist die Einführung eines Hof- und Fassadenprogramms für den Stadtkern Werl beschlossen worden. Ein entsprechender Städtebauförderantrag ist bereits bewilligt worden. Aktuell steht ein Budget von rund 230.000 € zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum für diese Maßnahme endet zum 31.12.2027.
Für die Einführung des Hof- und Fassadenprogramms ist der Beschluss über eine entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Werl erforderlich. Der Rat der Stadt Werl hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 der Förderrichtlinie zugestimmt. Das "Hof-und Fassadenprogramm Stadtkern Werl zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm nach Ziffer 11.2 FRL Stadterneuerung NRW 2008 soll ein Anreiz für private Eigentümer im Fördergebiet des ISEK geschaffen werden, ihre Gebäude und Grundstücke gestalterisch aufzuwerten und somit das Gesamtbild der Innenstadt zu verbessern. Die dem Charakter des Stadtkerns entsprechende Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden. Dabei sind stadtbild- und denkmalpflegerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Ziele der Gestaltungssatzung und der Denkmalbereichssatzung sollen mit Hilfe der Fördermittel befördert und schneller sowie effektiver umgesetzt werden. Insgesamt ist das Hof- und Fassadenprogramm eher für Immobilien mit einem moderaten gestalterischen Aufwertungsbedarf gedacht, grundlegende Sanierungen sind hierdurch nicht finanzierbar. Das Programm ist ein bewährtes Instrument in der Städtebauförderung und wird in vielen anderen Orten bereits erfolgreich angewendet. Das Fördergebiet erstreckt sich über den gesamten ISEK-Bereich Stadtkern Werl. Antragsteller erhalten die Möglichkeit einer bis zu 50%-igen Unterstützung der förderfähigen Gesamtkosten ihrer Maßnahme. Die Gesamtförderung je Objekt darf 20.000 € nicht überschreiten (Höchstbetrag) und 1.000 € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Nachstehend eine beispielhafte Aufzählung von förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen des Hof- und Fassadenprogramms:
1. Förderfähige Maßnahmen:
a.) Fassadenflächen
Gestalterische Verbesserung/ Aufwertung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden (reinigen, Putzsanierung, streichen, erforderliche Vorarbeiten).
Beseitigung von vorgehängten Fassadenverkleidungen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung originaler Fassaden.
Ergänzung und Wiederherstellung historischer Baudetails (z. B. Schmuckelemente).
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b.) Begrünungsmaßnahmen
Begrünung von Fassaden und Dächern, inkl. vorbereitende Arbeiten (z. B. Anbringung von Trägerelementen/ Wuchskonstruktionen, Aufbringen von Schutzschicht und Vegetations-/ Pflanzsubstrat).
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c.) Außenanlagen und Hofflächen
Gestaltung von öffentlich sichtbaren Außenanlagen und Hofflächen
Entsiegelung befestigter Flächen und Schaffung von Grünflächen mit positiver stadtökologischer Wirkung
Erneuerung und Gestaltung von (historischen) Einfriedungen und (Stütz-) Mauern einschl. Begrünung; dazu zählt auch die Einfassung und Begrünung von Mülltonnenstellplätzen.
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2. Nicht förderfähige Maßnahmen:
Erstmalige Herstellung von Grün- und Freiflächen im Zuge eines Neubaus.
Errichtung von Stellplatzanlagen jeglicher Art (einschl. Garagen, Carports).
Versiegelung von Flächen durch Pflasterung oder Kiesbeete, die über das Maß notwendiger Zuwegungen hinausgehen.
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Die Begleitung und Abwicklung des Hof- und Fassadenprogramms ist eine der Hauptaufgaben des Citymanagements. Das Citymanagement berät und unterstützt Eigentümer bei der Antragsstellung. Ferner leistet es die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Hof- und Fassadenprogramms. Der Förderbescheid wird von der Wallfahrtsstadt Werl, Abteilung Bauordnung und Hochbau ausgestellt.