Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Wallfahrtsstadt Werl können im Amtsblatt der Wallfahrtsstadt Werl, an dieser Stelle oder am Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses eingesehen werden.

Soweit spezialgesetzliche Regelungen eine Bekanntmachung in Amtsblättern oder Zeitungen vorschreiben, wird diese im „Soester Anzeiger“ vollzogen.

Falls Sie Interesse an dem Amtsblatt des Kreises Soest haben, finden Sie es hier.