Stadtplanung

Die städtebauliche Planung gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden.

Stadtplanung ist als Fachplanung Teil der städtebaulichen Raumordnung. Die Planungsebenen sind hierarchisch nach Bund, Land, Kreis und Gemeinde/Stadt gegliedert:

  • Raumordnung (Raumordnungsbericht des Bundes) und

  • Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm/-plan) und

  • Regionalplanung (Regionalplan) sowie für die

  • kommunal städtebauliche Planung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)

Die Koordination, Anpassung und Abstimmung von Planinhalten werden in der genannten Hierarchie vorgenommen.

Die städtebauliche Entwicklung in Werl wird im Auftrag des Rates durch die Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt gesteuert. Hierbei sind alle relevanten räumlichen, funktionalen, baulichen und umweltbezogene Aspekte zu koordinieren und zu berücksichtigen.

Aufgabe der Stadtplanung ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Die nachhaltige Stadtentwicklung erfordert langfristige Ziele der verschiedenen Bodennutzungen sowie Infrastruktureinrichtungen. Für die Durchsetzung dieser Ziele wird das rechtliche Instrument der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) eingesetzt.