Sport in Werl

Wer in Werl Sport treiben möchte, findet vor Ort zahlreiche Möglichkeiten, um sich sportlich in Form von Gesundheitsfürsorge, Ausgleich zu den Anforderungen des täglichen Lebens oder als gezielte Leistungserbringung zu betätigen.

Informationen zu den einzelnen Sportarten, den Vereinen, zu Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie zur Beantragung von Finanzmitteln für den Sportbereich erhalten Sie beim Aufruf der nachfolgenden Unterpunkte.

Bei Fragen zur Belegung der städtischen Sporthallen, zur Hilfestellung im Hinblick auf Veranstaltungen oder bei Projekten zur Sportförderung steht Ihnen bei der Wallfahrtsstadt Werl eine Ansprechperson zur Verfügung.

In der Sportbrost3://file?uid=7130chüre finden Sie alle Sportvereine, die in der Wallfahrtsstadt Werl tätig sind.

Um allen Werler Bürgerinnen und Bürgern umfassende Angebote zum Thema Sport machen zu können, arbeitet die Wallfahrtsstadt Werl eng mit dem Stadtsportverband Werl e.V. zusammen. Auch die jährliche Sportlerehrung erfolgt in Kooperation der Wallfahrtsstadt Werl mit dem Stadtsportverband Werl e.V..

Der Stadtsportverband Werl e.V. ist die Dachorganisation der Werler Sportvereine ( siehe Sportbroschüre).

Aufgaben und Ziele des Stadtsportverbandes Werl e.V. sind:

  • Vermittlung zwischen Mitgliedsvereinen, Politik, Verwaltung und dem Landessportbund NRW e.V.
  • Beratung,  Information und Unterstützung der Mitgliedsvereine
  • Weiterleitung von Informationen zu Sportkursen,  Lehrgängen und der Bereitstellung von Finanzmitteln  durch den Kreis- und Landessportbund u.a.
  • Informationen zu und Vermittlung von Qualifikationen im Rahmen von Aus- und Fortbildungen für Übungsleiter/innen  und so weiter.

Kontakt:
Stadtsportverband Werl e.V.
c/o Jens Müller
An Wortmanns Mühle 14
59457 Werl
Telefon: 02922 865687
E-Mail: j-mueller-werl(at)t-online.de

 

Für die Würdigung der Leistungen der aktiven und passiven Sportler in Werl wird seit 1964 alljährlich eine Sportlerehrung veranstaltet. Seit dem Jahr 2016 richtet die Wallfahrtsstadt Werl die Sportlerehrung wieder gemeinsam mit dem Stadtsportverband Werl aus. Der Termin ist - falls sich nicht etwas anderes ergibt - der letzte Donnerstag im Januar. 

Die Werler Sportstätten werden vorrangig an die Werler Sportvereine vergeben. Bei Vorlage eines gültigen Übungsleiterscheines (C-Lizenz) können auch Drittnutzer die Möglichkeit erhalten, die Werler Sportstätten zu nutzen.

Für die Vergabe von Trainingszeiten sollte bei der Abteilung Bildung, Jugend, Sport und Kultur ein Antrag auf Erteilung einer Hallentrainingszeit gestellt werden.

 

Sportförderrichtlinien

Kostenbeiträge für die Benutzung der Werler Sportstätten

Antragsformular Sportstättennutzung

Die Wallfahrtsstadt Werl ist Ansprechpartnerin für die Förderung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an vorhandenen sowie geplanten Objekten wie zum Beispiel Sportanlagen, Sportplätzen, Vereinsheimen und so weiter.

Vereine, die eine Sportanlage beziehungsweise andere oben genannte Objekte neu bauen, umbauen oder sanieren wollen - und hierzu einen Zuschuss der Stadt Werl erhalten möchten -  richten einen Antrag an die Wallfahrtsstadt Werl / Abteilung Finanzen.

Der Antrag ist bis spätestens zum 31. März  für das jeweilige Kalenderjahr zu stellen.

Die Landesregierung NRW und der Landessportbund haben am 13.02.2008 das Bündnis für den Sport unterzeichnet. Schwerpunkt ist das neue Sportstättenfinanzierungsprogramm. Sportvereine haben dadurch die Möglichkeit eigenständig Sportanlagen anzuschaffen, zu modernisieren oder neu zu bauen.

Nähere Informationen können dem Merkblatt NRW.Bank-Kommunal Invest entnommen werden, das von der Homepage der NRW-Bank unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden kann.

Bettina Haak

Abteilung Bildung, Jugend, Sport und Kultur
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