Bürgermeister Torben Höbrink
Torben Höbrink ist seit dem 01. November 2020 Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Werl. Am 13. September 2020 wurde er zum ersten Mal in dieses Amt gewählt.
Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung, steht dem Rat vor und repräsentiert die Stadt.
Als Behördenleiter vertritt er die Stadt insbesondere gegenüber übergeordneten Behörden wie z.B. der Kreisverwaltung, der Bezirksregierung und den Landesministerien.
Bei den vielfältigen städtischen Repräsentationspflichten wie beispielsweise Besuche bei Alters- und Ehejubilaren, sowie Präsenz bei zahlreichen Festen von Vereinen, Verbänden und Institutionen erhält der Bürgermeister Unterstützung durch die erste stellvertretende Bürgermeisterin Beate Kohlmann (CDU) und die zweite stellvertretende Bürgermeisterin Angelika Schritt (SPD).
Torben Höbrink ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er wohnt im Ortsteil Westönnen.
1. stellvertretende Bürgermeisterin
Beate Kohlmann CDU
2. stellvertretende Bürgermeisterin
Angelika Schritt SPD
Die Bürgermeistersprechstunde findet regelmäßig donnerstags in der Zeit von 16.00 - 17.00 Uhr statt.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 02922/800-1002 im Vorzimmer an.
Die Wallfahrtsstadt Werl begrüßt alle neugeborenen Kinder und ihre Eltern mit einer schriftlichen Gratulation. Die Neugeborenen und ihre Familien erhalten als "Willkommensgeschenk" Wertgutscheine, die die Wallfahrtsstadt Werl selber sowie mehrere Kooperationspartner in Werl zur Verfügung stellen.
Kontaktadresse
Wallfahrtsstadt Werl
Büro des Bürgermeisters
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl
Zuständige Ansprechperson
Gabriele Stricker
Zimmer B 117
Tel. 02922 / 800-1002
E-Mail: gabriele.stricker(at)werl.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Jubilare werden durch die Wallfahrtsstadt Werl in besonderer Weise geehrt.
Bei Altersjubiläen wird diese Ehrung durch die Wallfahrtsstadt Werl in schriflicher Form erstmals bei Vollendung des 80. Lebensjahres vorgenommen. Ein Besuch durch den Bürgermeister beziehungsweise seine/n Stellvertreter/in findet - falls gewünscht - bei Vollendung des 90. Lebensjahres statt, dann wieder bei dem 95. und dem 100. Geburtstag.
Ab dem 100. Geburtstag ist jedes Jahr ein Glückwunsch vorgesehen.
Die Wallfahrtsstadt Werl überreicht bei den vorgenannten Altersjubiläen ein Präsent und eine Urkunde.
Bei Goldenen, Diamanten und Eisernen Hochzeiten meldet sich der Bürgermeister beziehungsweise sein/e Stellvertreter/in ebenfalls - sofern es gewünscht wird - zu einem Besuch an. Auch hier überreicht die Wallfahrtsstadt Werl ein Präsent und eine Urkunde, zusätzlich wird eine von der Landrätin ausgestellte Urkunde überreicht.
Paare, die nicht in Werl geheiratet haben und eine Gratulation wünschen, müssen ihr Jubiläum anmelden. Dies sollte etwa 8 Wochen vorher unter Vorlage der Heiratsurkunde geschehen.
In den Ortsteilen werden die Besuche von den entsprechenden Ortsvorstehern übernommen.
Zuständige Ansprechperson
Gabriele Stricker
Zimmer B 117
Tel. 02922 800-1002
E-Mail: gabriele.stricker(at)werl.de