Städtische Gebäude
Planung von städtischen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Die Abteilung Bauordnung und Hochbau ist unter anderem zuständig für die Planung städtischer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich haus- und betriebstechnischer Anlagen sowie Kommunikationsnetzen.
Bei der Planung der Bauvorhaben steht die bedarfsorientierte und nachhaltige Errichtung kommunaler Hochbauten mit ergänzenden bauspezifischen Beratungen für städtische Abteilungen im Mittelpunkt.
Dabei werden alle Projektphasen der Honararordnung für Architekten und Ingenieure abgedeckt. Wichtige Teilpunkte sind die Aufstellung von Raum- und Funktionsprogrammen, die Erstellung der Ziel-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschließlich der Entscheidungsvorbereitung für den Rat, die Fachausschüsse und die Verwaltungsführung.
Unterhaltung der städtischen Gebäude
Die bauliche Unterhaltung aller städtischen Gebäude mit einer Vielzahl unterschiedlicher Themenstellungen ist ein Schwerpunkt im Aufgabenspektrum. Insbesondere die verschiedenen Gebäudetypen:
- öffentliche Gebäude und Parkdecks
- Schulen
- KiTa's
- Sportstätten und Vereinsheime
- Feuerwehren
- Wohnhäuser
- Übergangswohnheime
- Heiligenhäuschen und Ehrenmale
- WC-Anlagen
- sonstige Gebäude
erfordern entsprechend ihrer Nutzung spezielle Handlungsansätze.