Verfügungsfonds Stadtkern Werl
Im Rahmen der ISEK-Erstellung und Beschlussfassung ist die Einführung eines Verfügungsfonds beschlossen worden. Ein entsprechender Städtebauförderantrag ist bereits bewilligt worden. Aktuell steht ein Budget von rund 77.535 € zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum für diese Maßnahme endet zum 31.12.2027.
Für die Einführung des Verfügungsfonds ist der Beschluss über eine entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Werl erforderlich. Der Rat der Stadt Werl hat der Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 31.10.2024 zugestimmt. Die „Richtlinie der Wallfahrtsstadt Werl zur Verwendung von Mitteln des Verfügungsfonds für den Stadtkern der Wallfahrtsstadt Werl“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Mit dem Verfügungsfonds nach Ziffer 17 FRL Stadterneuerung NRW 2008 sollen Projekte im Stadtkern finanziell unterstützt werden, die das bürgerschaftliche Engagement, das Zusammenleben, das Image und die Identifikation fördern. Dies kann sowohl Veranstaltungen als auch kleinere gestalterische Aufwertungen umfassen. Nachstehend eine beispielhafte Aufzählung von förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten des Verfügungsfonds:
1. Förderfähige Projekte des Verfügungsfonds:
Durchführung von Workshops, Projektwoche (z.B. Thema Gesundheit, Natur etc.)
Öffentliche Straßen-, Nachbarschafts-, Sommerfeste (Inventar, z.B. Pavillons, Musik-band, Hüpfburg, Materialien etc.)
Aktionen zur aktiven Begleitung des bevorstehenden Umbaus der Fußgängerzone
Mitmachaktionen
Angebote für Kinder- und Jugendliche
Theaterprojekt
Kunst (z.B. Erlernen von Maltechniken, Bemalung im öffentlichen Raum, Graffiti-Projekt)
Bildungsprojekte (z.B. Kochkurs, Computerkurs, Näh/Häkelprojekt)
Ausstellungen (z.B. in leerstehenden Ladenlokalen)
Garten- und Pflanzprojekte
Sportaktionen
Nachbarschaftscafé
Imagekampagnen
Ausgaben: Sachkosten für die Umsetzung eines Projekts (z.B. Materialien, Gestaltungskosten), Aufwandsentschädigungen Dritter, Honorar (z.B. Moderatorin und Moderatorinnen, Künstler und Künstlerinnen)
2. Nicht förderfähige Projekte des Verfügungsfonds:
Bestehende Veranstaltungen
Unbefristete Maßnahmen (z.B. wiederkehrender Workshop)
Laufende Kosten (z.B. Arbeitsleistungen, Personalkosten, Verwaltungskraft, Kosten des laufenden Betriebs einer Einrichtung, z.B. Betriebs-, Sachkosten, Versicherungen)
Bewirtungs- und Verpflegungskosten (nur Zutaten sind förderfähig)
Städtische Institutionen können keine Anträge stellen (Förderverein einer öffentlichen Schule kann Antrag stellen)
Über die Verwendung der Mittel wird in einem Gremium entschieden, das sich aus Vertretern der Stadt und bürgerschaftlichen Akteuren zusammensetzen soll. Zu jedem stimmberechtigten Mitglied werden eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter ernannt, die/der im Falle einer Verhinderung des Mitglieds stellvertretend an der Sitzung des Gremiums teilnimmt. Die Mitglieder des Gremiums erhalten keine Vergütung und tagen nicht öffentlich.
Die Abwicklung des Verfügungsfonds ist eine der Hauptaufgaben des Citymanagements. Die Beratung der Antragsteller, die Unterstützung bei der Entwicklung von Projektideen, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Antragsvorbereitung für den Verfügungsfonds und die Vorprüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises erfolgen ebenfalls durch das Citymanagement. Das Citymanagement führt ebenfalls die Geschäfte des Gremiums.
Erstes Treffen des Verfügungsfonds-Gremiums
Ende Februar 2025 kam das Verfügungsfonds-Gremium erstmals zusammen, um den Fonds sowie die Aufgaben des Gremiums zu besprechen.
Die erste Sitzung zur Entscheidung über Projektanträge fand im April 2025 statt. Es wurden fünf Förderanträge positiv beschlossen, welche in diesem Jahr umgesetzt werden sollen.
Fristen für Projektanträge
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 3. Juli statt. Projektanträge müssen spätestens bis zum 19. Juni beim Citymanagement eingereicht werden.
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit dem Citymanagement auf, um Ihre Projektidee abzustimmen
Die darauffolgende Sitzung wird erst im Oktober stattfinden.
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Richtlinien Verfügungsfonds 781 KB
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Antrag Verfügungsfonds 572 KB
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Checkliste Verfügungsfonds 249 KB
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