Gewerbe

Alle gewerblichen Angelegenheiten werden durch die Gewerbeordnung (GewO) bzw. durch Spezialgesetze geregelt.

Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die GewO Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Bei Ausländern darf die Ausübung einer selbstständigen Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).

Gewerbe


Adresse

Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

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Generelle Erreichbarkeit

Tag
Montag:8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:00 Uhr


Detlef Velmer

Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
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