Vereins- und Versammlungswesen

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer vorübergehenden Gaststätte

Für den vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank bei einer öffentlichen Veranstaltung, wie zum Beispiel Oberstufenfete, Landjugendfete, Konzert, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung et cetera, ist eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes erforderlich. Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Gästen zu erwarten ist, wird die Schankerlaubnis nur unter besonderen Auflagen erteilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.