Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt u.U. eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU. Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.
Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
Ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ggf. Handwerkskarte
Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 € und 100,00 €.
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt u.U. eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU. Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.
Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
Ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ggf. Handwerkskarte
Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 € und 100,00 €.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt u.U. eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU. Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 € und 100,00 €.
Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
Ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ggf. Handwerkskarte
Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.