Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Astrid
Bruland
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
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8:00 - 12:00 Uhr
- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- gewerbe@werl.de
Ute
Flöter
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- standesamt@werl.de
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- standesamt@werl.de
Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- philipp.peters@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- ordnungsamt@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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8:00 - 14:00 Uhr
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- karsten.korte@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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Marina
Borgschulze
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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- verwarnung@werl.de
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Donnerstag
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Freitag
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Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- verkehrsbehoerde@werl.de
- Anschrift
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Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- gewerbe@werl.de
Märkte-Messen-Ausstellungen
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)