Märkte-Messen-Ausstellungen

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).

Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.

Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.

  • Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)