Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Angabe über angebotene Waren, sowie die voraussichtliche Zahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Astrid
Bruland
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3215
- Fax
- 02922 800-3298
- verwarnung@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3214
- Fax
- 02922-8003298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
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Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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- 02922 800-3298
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Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
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Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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- ordnungsamt@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
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Ute
Flöter
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
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- 02922 800-3208
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
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Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
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Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- Telefon
- 0175 5720 147
- Fax
- 02922 800-3298
- philipp.peters@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
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- ordnungsamt@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
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- karsten.korte@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
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C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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M.
Grohmann
Bürgerbüro
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Samstag
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Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
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Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
Märkte-Messen-Ausstellungen
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Gewerbeordnung GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Auf Antrag des Veranstalters können Märkte/Messen/Ausstellungen festgesetzt werden. Der Antragsteller ist nach der Festsetzung zwar verpflichtet diese durchzuführen, aber dafür genießt er sogenannte Marktprivilegien.
Für die Festsetzung können Gebühren von 50,00 € bis 750,00 € anfallen.
- Antrag auf Festsetzung gem. § 69 GewO
- Führungszeugnis (Belegart O)
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