Ein Wanderlager ist eine vorübergehend errichtete, feste, offene Verkaufsstätte zur Veräußerung einer größeren übernommenen Warenmenge. Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde gemäß § 56 a Gewerbeordnung (GewO) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll; in der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben.
Inhalt der Anzeige:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- Namen des Veranstalters, Name der Person, auf dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, zusätzlich die Anschrift dieser Person
- Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Voraussetzung:
- Antragsteller muss eine Reisegewerbekarte besitzen
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden; der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
Ein Wanderlager ist eine vorübergehend errichtete, feste, offene Verkaufsstätte zur Veräußerung einer größeren übernommenen Warenmenge. Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde gemäß § 56 a Gewerbeordnung (GewO) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll; in der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben.
Inhalt der Anzeige:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- Namen des Veranstalters, Name der Person, auf dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, zusätzlich die Anschrift dieser Person
- Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Voraussetzung:
- Antragsteller muss eine Reisegewerbekarte besitzen
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden; der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Astrid
Bruland
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3215
- Fax
- 02922 800-3298
- verwarnung@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3214
- Fax
- 02922-8003298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3203
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3206
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3202
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
Ute
Flöter
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3215
- Fax
- 02922 800-3298
- verwarnung@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3208
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3209
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3201
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- Telefon
- 0175 5720 147
- Fax
- 02922 800-3298
- philipp.peters@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3205
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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8:00 - 12:00 Uhr
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3212
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3217
- Fax
- 02922 800-3298
- karsten.korte@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3210
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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8:00 - 18:00 Uhr
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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- buergerbuero@werl.de
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Telefon
- 02922 800-3207
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
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- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
Wanderlager
Ein Wanderlager ist eine vorübergehend errichtete, feste, offene Verkaufsstätte zur Veräußerung einer größeren übernommenen Warenmenge. Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde gemäß § 56 a Gewerbeordnung (GewO) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll; in der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben.
Inhalt der Anzeige:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
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- Antragsteller muss eine Reisegewerbekarte besitzen
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden; der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.