Erben und Vererben
Durch ein Testament kann jeder bestimmen, wer im Falle seines Ablebens seine Besitztümer erbt. Die durch ein Testament festgelegten Bestimmungen haben dabei Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.
Hilfreich kann hierbei die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Broschüre "Erben und Vererben" - -Informationen und Erklärungen - sein.