Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Bebauungsplan werden die allgemeinen städtebaulichen Entwicklungsziele detailliert umgesetzt. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebietes der Gemeinde, seines Gestaltungsbereiches und konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan wird deshalb als verbindliche Bauleitplanung bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) als Satzung, das heißt Ortsrecht, beschlossen. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der für das gesamte Gemeindegebiet das übergeordnete Konzept darstellt, ist ein Bebauungsplan nur dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Daraus ergibt sich, dass kein rechtlicher Zwang für die Gemeinde besteht, für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht daher nicht.
Ein Bebauungsplan wird in einem förmlichen Verfahren aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen und deren Auswirkungen zu äußern und die Planungen zu erörtern.

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich begrenzten Bereich rechtsverbindlich fest, in welcher Art und Weise Grundstücke genutzt werden können (zum Beispiel überbaubare Fläche, Verkehrsfläche, Grünfläche, Versorgungsfläche ...) aber auch die Bauweise der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke. Durch den Bebauungsplan wird Baurecht geschaffen. Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung, dem eigentlichen Plan, auch die Begründung, gegebenenfalls mit Umweltbericht und einer zusammenfassenden Erklärung. In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt. Des Weiteren werden die Festsetzungen des Planes erläutert. Im Umweltbericht, der ein gesonderter Teil der Begründung ist, werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen beschrieben und bewertet sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen genannt.

Nach Abschluss des Planverfahrens wird in einer zusammenfassenden Erklärung aufgeführt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan(verfahren) berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Plan oder Ausschnitte können gegen Gebühr bestellt werden. Darüberhinaus existiert zur Einsichtnahme eine Bebauungsplanübersicht sowie alle rechtskräftigen Bebauungspläne und deren Änderungen in digitaler Form.

Hinweis: Die rechtskräftigen Bebauungspläne werden zurzeit bearbeitet. Sie finden Sie demnächst wieder hier.

Der Plan kann persönlich abgeholt oder per Post zugesandt werden. Bei Postversand werden zusätzlich die Portokosten erhoben. Die entstehenden Kosten werden gemäß der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Werl (in der jeweils gültigen Fassung) erhoben.

Heike Hanekrad

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Stadtplanung
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Regina Schulte

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Stadtplanung
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Stefanie Rück

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Stadtplanung
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