Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan beinhaltet das Konzept der städtebaulichen Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet. Da nur die Grundzüge der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Gemeindegebiet dargestellt werden, wird der Flächennutzungsplan auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für den daraus zu entwickelnden Bebauungsplan.

Die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem förmlichen Verfahren gem. Baugesetzbuch.

Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen und deren Auswirkungen zu äußern und die Planungen zu erörtern.

Für den Bürger leitet sich aus dem Flächennutzungsplan kein Baurecht ab. Der Plan gilt als Leitplan behördenintern.

Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes bzw. seiner Änderungen werden in der Begründung dargelegt. Des Weiteren werden die Darstellungen des Planes erläutert. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen beschrieben und bewertet sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen genannt werden.

Nach Abschluss des Planverfahrens wird in einer zusammenfassenden Erklärung aufgeführt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Flächennutzungsplan ist seit dem 25. April 1978 wirksam. Bis Ende 2017 wurden insgesamt 90 Änderungen wirksam.

Der Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Änderungen können in der Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt eingesehen werden. Ebenso ist der Plan über den am Ende dieser Seite stehenden Link einzusehen.

Der Plan oder Ausschnitte können gegen Gebühr bestellt werden.

Der Plan kann persönlich abgeholt oder per Post zugesandt werden. Bei Postversand werden zusätzlich die Portokosten erhoben.
Die entstehenden Kosten werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Werl erhoben. Die jeweilige Gebühr können Sie bei der unten aufgeführten Ansprechpartnerin erfragen oder unter nachfolgendem Link einsehen.

Heike Hanekrad

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Stadtplanung
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Regina Schulte

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Stadtplanung
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