Kein Gift zur Wildkrautbekämpfung

Abbildung: Der Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf Wegen und Plätzen ist verboten, da hier ein Eindringen in Untergrund oder die angrenzende Kanalisation zu erheblichen Gefahren für Gewässer, Pflanzen, Tiere und auch den Menschen führen kann.

Leider ist alljährlich immer wieder zu beobachten, dass versucht wird, wildwachsende Kräuter und Blumen auf Wegen und Plätzen mit der Giftspritze oder Streusalz zu vernichten. Jedem, der so vorgeht, sollte klar sein, dass damit nicht nur die Pflanzen vernichten werden, sondern auch Gefahren für den Naturhaushalt, den Gewässerschutz und die menschliche Gesundheit entstehen können.
Darum ist der Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf Wegen und Plätzen auch gesetzlich verboten und kann mit Geldstrafen geahndet werden.

Insbesondere auf städtischen Flächen führt der Einsatz durch Anlieger zu erheblichen Konflikten, da die Wallfahrtsstadt Werl seit vielen Jahren aus Umweltschutzgründen auf den Einsatz von derartigen Mitteln zur Wildkrautbekämpfung verzichtet.

Jeder sollte daher der Natur ein wenig Raum und Akzeptanz entgegenbringen und im wirklich erforderlichen Fall, die Beseitigung auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und selbstverständlich nur auf alternative un zugelassenen Maßnahmen zurückgreifen.

Ein von der Wallfahrtsstadt Werl zusammengestelltes Merkblatt enthält umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Hier finden Sie weitere Informationen: