Denkmalschutz und -pflege
Die Wallfahrtsstadt Werl ist Untere Denkmalbehörde und in ihrem Gebiet für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 11.03.1980 zuständig. Bei Veränderungen von Baudenkmälern ist sie die zuständige Erlaubnisbehörde nach § 9 DSchG. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme gibt es die Möglichkeit gemäß § 36 DSchG die Maßnahmen steuerlich abzusetzen. Informationen dazu finden Sie hier.
In der Wallfahrtsstadt Werl sind insgesamt 207 Baudenkmäler, 5 Bodendenkmäler und 3 bewegliche Denkmäler in der Denkmalliste eingetragen.
Für den historischen Stadtkern Werl wurde eine Denkmalbereichssatzung sowie eine Gestaltungssatzung für die Altstadt erlassen.
Informationen zur Arbeitsgruppe "Historischer Stadtkern" und zu den beiden Aktionstagen "Denkmal des Monats" und "Tag des offenen Denkmals" finden Sie auf den folgenden Seiten:
Simone Landgraf-Glomb
Bezirk I - Innenstadt, Büderich, Holtum