Evakuierungsbereich
Bewohnerinnen und Bewohner dieser Straßenzüge müssen evakuiert werden.
Sie müssen ihre Häuser und Wohnungen verlassen.
FAQ
Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern können immer noch intakt sein und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Die Bezirksregierung Arnsberg hat daher die Städte verpflichtet, bei einem Bombenfund Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Vor Ort entscheidet der Sprengmeister, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß der Sicherheitsradius sein muss.
Die Entschärfung findet am Samstag, 28. September 2024 statt.
Rings um die Fundstelle wird ein Evakuierungsbereich eingerichtet.
Ab 8 Uhr ist es untersagt, sich in der Sperrzone aufzuhalten.
Dies gilt für die Gebäude, aber natürlich auch für Straßen, Wege und Plätze.
Um 8 Uhr beginnt die Räumung durch Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei. Wer dann noch nicht seine Wohnung verlassen hat, wird von Einsatzkräften evakuiert. Die Einsatzkräfte sind bei Widerstand berechtigt, Türen zu öffnen und Bewohner zu evakuieren.
Die Kampfmittelbeseitigung wird mehrere Stunden in Anspruch nehmen und vermutlich mindestens bis zum späten Abend dauern.
Nach Abschluss der Entschärfung werden Sie über die Aufhebung des Evakuierungsbereiches informiert.
Wir informieren Sie über:
die WarnApp NINA
die Homepage www.werl.de,
den städtischen Facebook-Auftritt,
die Instagram-Präsenz und
die lokalen Medien (Hellweg Radio, Soester Anzeiger)
Die Stadt hat für ihre Bürgerinnen und Bürger ein Service-Telefon eingerichtet.
Unter 02922 800-3200 stehen Beschäftigte der Stadtverwaltung (Mo. – Do 08.00 bis 16.00 Uhr und Fr. 08.00 – 12.00 bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Am Tag der Evakuierung (Samstag, 28. September 2024) ist das Service-Telefon ab 7 Uhr besetzt.
Bis spätestens Samstag, 28. September 2024, 8 Uhr müssen alle Personen den Evakuierungsbereich verlassen haben.
Ab 8 Uhr werden Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei das Gebiet zwangsräumen.
Ja.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der Polizei haben die Pflicht, Sie vor dem Risiko und den Gefahren bei einer Kampfmittelbeseitigung zu schützen.
Das Betretungs- und Aufenthaltsverbot ist auf § 24 Abs. 1 Nr. 12 OBG i.V. mit § 34 Abs. 1 Polizeigesetz NRW gestützt und wird entsprechend angeordnet.
Alle Behörden sind sich darüber bewusst, dass eine Evakuierung einen großen Einschnitt in Ihren Alltag bedeutet. Bombenblindgänger stellen aber unter Umständen eine tödliche Gefahr dar. Diese Gefahr rechtfertigt den Aufwand.
Die Wallfahrtsstadt Werl richtet eine Aufenthaltsstelle ein:
Stadthalle Werl
Grafenstraße 27
59457 Werl
Die Stadthalle ist am 28. September ab 7 Uhr geöffnet.
Die Mitnahme von Haustieren in die Stadthalle ist nicht gestattet.
Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden körperlichen Einschränkung Hilfe beim Verlassen ihrer Wohnungen benötigen (zum Beispiel bettlägerige, schwerkranke oder behinderte Menschen) und deren Angehörige, können Unterstützung bei der Wallfahrtsstadt Werl anfordern.
Bitte melden Sie sich beim Service-Telefon unter 02922 800-3200
Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden körperlichen Einschränkung Hilfe beim Verlassen ihrer Wohnungen benötigen (zum Beispiel bettlägerige, schwerkranke oder behinderte Menschen) und deren Angehörige, können Unterstützung bei der Wallfahrtsstadt Werl anfordern.
Bitte melden Sie sich beim Service-Telefon unter 02922 800-3200
Es besteht keine akute Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner bis zur Entschärfung am 28.09.2024.
Während der Entschärfung dürfen Sie sich NICHT im Evakuierungsbereich aufhalten.
Der Evakuierungsbereich wurde wegen der Gefährdung während der Entschärfung der Weltkriegsbombe eingerichtet, falls es zu einer Detonation kommt.
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. Im Evakuierungszentrum besteht keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr der Besitzer verzögern sollte.
Unbedingt mitnehmen sollten Sie:
- Personalausweis
- Führerschein
- Bankkarte/Bargeld
- medizinische Dokumente, z.B. Krankenversicherungskarte
Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollten mit.
- Online unter:
www.werl.de
www.werl.de/evakuierung
www.facebook.com/wallfahrtsstadt.werl
www.instagram.com/wallfahrtsstadt_werl
- Über das Service-Telefon: 02922 800-3200
- In lokalen Medien: Hellweg Radio und Soester Anzeiger
- Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)
Die Wallfahrtsstadt Werl informiert über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung.
- Online unter:
www.werl.de
www.werl.de/evakuierung
www.facebook.com/wallfahrtsstadt.werl
www.instagram.com/wallfahrtsstadt_werl
- In lokalen Medien: Hellweg Radio und Soester Anzeiger
- Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)
Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet sehr präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt.
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.
Im Evakuierungsbereich besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohnenden, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohnende im Notfall retten oder versorgen müssten.
Wird die Evakuierung durch Anwohnende, die den Evakuierungsbereich nicht verlassen wollen, behindert und eine Bombenentschärfung so verzögert, kann gegen die Betroffenen ein Bußgeld verhängt werden.
Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Zahlreiche Polizisten und Ordnungskräfte vom Ordnungsamt und teils der Freiwilligen Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Betroffenen den Evakuierungsbereich verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall. Ziel ist, dass der Evakuierungsbereich menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelbeseitigungsdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung „urlaubsreif“ hinterlassen. Das bedeutet: Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Evakuierungsbereichs abgestellt werden.
Nein, Abmeldungen sind grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Pflegedienste wurden darüber informiert, dass sie den Evakuierungsbereich an diesem Tag nicht aufsuchen können. Bitte besprechen Sie zeitnah mit der Person, die zu Ihnen kommt, was zu regeln ist.