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Formulare A - Z


  • Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

    Nutzen Sie den Onlineservice und melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an. Geben Sie die weiteren Daten an und erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden nach dem Absenden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

    Zugehörige Dienstleistungen:
  • Hier können Sie Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister beim Standesamt anfordern.

    Bitte beachten Sie, dass archivwürdige Dokumente schriftlich oder persönlich im Stadtarchiv angefordert werden müssen.

    Zugehörige Dienstleistungen: