Formulare A - Z
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Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Nutzen Sie den Onlineservice und melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an. Geben Sie die weiteren Daten an und erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden nach dem Absenden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Zugehörige Dienstleistungen: -
Hier können Sie Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister beim Standesamt anfordern.
Bitte beachten Sie, dass archivwürdige Dokumente schriftlich oder persönlich im Stadtarchiv angefordert werden müssen.
Zugehörige Dienstleistungen:
