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Beurkundung von Sterbefällen

Sie haben einen Sterbefall in der Familie?

Die Beurkundung erfolgt durch den Standesbeamten am Sterbeort.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bestatter Ihrer Wahl, der Ihnen die Formalitäten abnimmt oder fragen Sie bei einem Sterbefall in der Familie Ihre Standesbeamtin/Ihren Standesbeamten, welche Unterlagen Sie zur Beurkundung benötigen.

3 gebührenfreie Sterbeurkunden zweckgebunden für Krankenkasse, Rente und Kirche
Darüber hinaus Kosten für die Sterbeurkunden 12 Euro, jede weitere die Hälfte.

  • Hier können Sie Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister beim Standesamt anfordern.

    Bitte beachten Sie, dass archivwürdige Dokumente schriftlich oder persönlich im Stadtarchiv angefordert werden müssen.

  • Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister. Das Ereignis darf maximal 30 Jahre in der Vergangenheit liegen; für ältere Einträge wenden Sie sich bitte an direkt an das Standesamt.

Kontakt

Helena Freimut

Standesbeamtin
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 016
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Helga Idem

Standesbeamtin
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 015
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr