Untersuchungsberechtigungsscheine

Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!

Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.     

Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kann auch online gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online-Service.

 

gebührenfrei

Personalausweis oder Geburtsurkunde

  • Dies ist die Anlage zum Untersuchungsberechtigungsschein.

    Sie können den Erhebungsbogen online ausfüllen und müssen ihn ausgedruckt und unterschrieben mit zur Untersuchung nehmen.

  • Hier können Sie online einen Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellen. Dieser wird Ihnen im Anschluss per Post zugesendet.

    Sie können zusätzlich den Anhang "Erhebungsbogen" online ausfüllen.

  • Hier können Sie online einen Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellen. Dieser wird Ihnen im Anschluss per Post zugesendet. Sie können zusätzlich den Anhang "Erhebungsbogen" online ausfüllen.

  • Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

    Nutzen Sie den Onlineservice und melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an. Geben Sie die weiteren Daten an und erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden nach dem Absenden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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C. Mühl

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