Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kann ab Oktober 2023 ausschließlich online gestellt werden.
Weitere Informationen hier: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Bei technischen Problemen können Sie sich gerne an uns wenden.
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
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Bürgerbüro
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
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- buergerbuero@werl.de
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