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Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kann auch online gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online-Service.
Personalausweis oder Geburtsurkunde
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Personalausweis oder Geburtsurkunde
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Manuela
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Christine
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Monika
Kamps
Bürgerbüro
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Claudia
Mühl
Bürgerbüro
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Untersuchungsberechtigungsscheine
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Personalausweis oder Geburtsurkunde
-
Dies ist die Anlage zum Untersuchungsberechtigungsschein.
Sie können den Erhebungsbogen online ausfüllen und müssen ihn ausgedruckt und unterschrieben mit zur Untersuchung nehmen.
-
Hier können Sie online einen Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellen. Dieser wird Ihnen im Anschluss per Post zugesendet.
Sie können zusätzlich den Anhang "Erhebungsbogen" online ausfüllen.