Untersuchungsberechtigungsscheine

Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 

Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kann ab Oktober 2023 ausschließlich online gestellt werden. 

Weitere Informationen hier:  https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen

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