Die Untersuchungsberechtigungsscheine gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kann ab Oktober 2023 ausschließlich online gestellt werden.
Weitere Informationen hier: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Bei technischen Problemen können Sie sich gerne an uns wenden.
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
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8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
K.
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