Kampfmittelräumung

Mehr als 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges ist die Beseitigung von Kampfmitteln leider noch immer ein wichtiges Thema. Durch Bombardierungen und Kampfhandlungen sind auch heute noch viele Flächen mit Kampfmitteln kontaminiert. Die Gefahren, die von ihnen ausgehen, nehmen im Laufe der Jahre zu. Die damals nicht detonierten Kampfmittel stellen heute eine potentielle Gefährdung für die Bürger und die Umwelt dar. Unter dem Begriff „Kampfmittel“ verstehen wir nicht nur Bomben bzw. Bombenblindgänger sondern alle Gegenstände, die Explosiv-, Kampf-, Nebel-, Brand-, oder Reizstoffe enthalten. Das können beispielsweise Granaten, Zünder, Minen oder Patronen sein.

Um das zufällige Auffinden von Kampfmitteln, etwa bei Bauarbeiten, weitestgehend zu verhindern, ist laut Bauordnung Nordrhein-Westfalen bereits im Baugenehmigungsverfahren die Überprüfung des zu bebauenden Grundstücks erforderlich. Dies geschieht zunächst durch Auswertung von Luftbildaufnahmen aus den Jahren 1939 bis 1945 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg. Vom Ergebnis dieser Auswertungen hängt dann ab, ob im Vorfeld der Baumaßnahme weitere Untersuchungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich werden.
Da diese Maßnahmen in manchen Fällen einen Zeitraum von mehreren Wochen beanspruchen, sollten Bauherren rechtzeitig vor Baubeginn beim Ordnungsamt eine Auskunft über die Kampfmittelbelastung des zu bebauenden Grundstücks einholen. Der Antrag auf eine Luftbildauswertung im Stadtgebiet Werl kann formlos oder per Formular (unten im Downloadbereich) als E-Mail an ordnungsamt(at)werl.de, als Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 ist dem Antrag in jedem Fall beizufügen.

Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den/die Antragsteller/in gebührenfrei. Kosten können jedoch durch vorbereitende, begleitende oder nachbereitende Maßnahmen entstehen.

Im Einzelfall sind bereits Luftbildauswertungen für den beantragten Bereich vorhanden, sodass eine fachliche Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde nach Eingang des Überprüfungsantrags ergeht. In der Regel wird der Antrag jedoch an den KBD-WL der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) weitergeleitet. Dort wird anhand der vorliegenden Dokumentation, den Luftbildern der Alliierten und sonstigen historischen Informationen geprüft, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt. Das Ergebnis der Luftbildauswertung mit einer daraus resultierenden Gefährdungseinstufung sowie ggf. empfohlenen Kampfmittelräummaßnahmen wird in einer fachlichen Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde zusammengefasst. 

Die Bearbeitung dauert im Regelfall bis zu 2 Wochen, kann jedoch im Einzelfall auch mehrere Wochen dauern. Bitte planen Sie diese Zeit für Ihre Baumaßnahme ein. Eine direkte Beantragung bei der Bezirksregierung ist nicht möglich!

Eine Kampfmittelanfrage empfiehlt sich im eigenen Interesse selbstverständlich nicht nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, sondern auch bei anderen bodeneingreifenden Maßnahmen wie z.B. Erstellen von Bohrlöchern für die Grundwasserentnahme, Schachtungen für Fundamente, Gartenpools oder –teiche.

 

Im Falle des zufälligen Auffindens verdächtiger Gegenstände, verfahren Sie bitte wie folgt:

  • FUNDMUNITION, AUCH KLEINSTE MUNITIONSRESTE NICHT BERÜHREN !
  • Stellen Sie eventuelle Arbeiten am Fundort sofort ein.
  • Sichern Sie den Fundort ab.
  • Verständigen Sie umgehend das Ordnungsamt (02922/800-3201), die Polizei (02922/91000) oder den Notruf 110.

Kontakt

Clarissa Stich

Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
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