Bei der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII) handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65 Jahre) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18 Jahre) sicherstellt. Die Leistung ist bedarfsorientiert und wird nur gewährt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht.
Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die Grundsicherung ist keine Versicherungsleistung und insoweit auch keine Mindestrente. Mit der Sozialhilfereform wurden die Regelsätze neu festgelegt. In den neuen Regelsatz wurden mit wenigen Ausnahmen auch die bisherigen einmaligen Leistungen (zum Beispiel Bekleidung, Hausrat, Weihnachtsbeihilfe) einbezogen.
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen beantragen und einen Gesprächstermin vereinbaren möchten oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich an die Sachbearbeiter/innen der Abteilung Soziales.
Sollten Sie noch im erwerbsfähigen Alter sein, kommt dies nicht für Sie infrage. Für weitere Informationen klicken Sie bitte Hilfe zum Lebensunterhalt.
Gleichzeitig möchten wir auf das neue Bundesteilhabegesetz 2020 hinweisen.
Bei der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII) handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65 Jahre) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18 Jahre) sicherstellt. Die Leistung ist bedarfsorientiert und wird nur gewährt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht.
Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die Grundsicherung ist keine Versicherungsleistung und insoweit auch keine Mindestrente. Mit der Sozialhilfereform wurden die Regelsätze neu festgelegt. In den neuen Regelsatz wurden mit wenigen Ausnahmen auch die bisherigen einmaligen Leistungen (zum Beispiel Bekleidung, Hausrat, Weihnachtsbeihilfe) einbezogen.
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen beantragen und einen Gesprächstermin vereinbaren möchten oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich an die Sachbearbeiter/innen der Abteilung Soziales.
Sollten Sie noch im erwerbsfähigen Alter sein, kommt dies nicht für Sie infrage. Für weitere Informationen klicken Sie bitte Hilfe zum Lebensunterhalt.
Gleichzeitig möchten wir auf das neue Bundesteilhabegesetz 2020 hinweisen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
S.
Kugelberg
Stellv. Abteilungsleiterin, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: F, P, Q, Kre-Kz
- s.kugelberg@werl.de
Inge
Thimel
Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: A, Ka-Kn
- inge.thimel@werl.de
M.
Dommes
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: B-E, G, Knj-Kra
- M.Dommes@werl.de
S.
Teuber
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: L-N, S
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- s.teuber@werl.de
D.
Denke
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: H-J,O, R, T-Z
- d.denke@werl.de
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bei der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII) handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65 Jahre) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18 Jahre) sicherstellt. Die Leistung ist bedarfsorientiert und wird nur gewährt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht.
Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die Grundsicherung ist keine Versicherungsleistung und insoweit auch keine Mindestrente. Mit der Sozialhilfereform wurden die Regelsätze neu festgelegt. In den neuen Regelsatz wurden mit wenigen Ausnahmen auch die bisherigen einmaligen Leistungen (zum Beispiel Bekleidung, Hausrat, Weihnachtsbeihilfe) einbezogen.
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen beantragen und einen Gesprächstermin vereinbaren möchten oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich an die Sachbearbeiter/innen der Abteilung Soziales.
Sollten Sie noch im erwerbsfähigen Alter sein, kommt dies nicht für Sie infrage. Für weitere Informationen klicken Sie bitte Hilfe zum Lebensunterhalt.
Gleichzeitig möchten wir auf das neue Bundesteilhabegesetz 2020 hinweisen.
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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MobiTicket - das Sozialticket für den Kreis Soest. Auf der Seite der RLG kann dieses online beantragt werden.