Wahlen
Wahlen sind nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wesentliche Bestandteile unserer Demokratie. Dort heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt." Bei allen Wahlen und Abstimmungen werden die Kandidaten in allgemeinen, geheimen, freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
- Europawahlen,
- Bundestagswahlen,
- Landtagswahlen,
- Kommunalwahlen,
- Wahlen zum Integrationsrat,
- Volks- und Bürgerbegehren/-abstimmungen und
- Wahlstatistiken
ist die Abt. Verwaltungssteuerung zuständig.