Ortsrecht
Das hier aufgeführte Ortsrecht ist eine Sammlung der im Stadtgebiet geltenden Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen). Die Gemeinden können Ihre Angelegenheiten nach § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Satzungen regeln. Zum Beispiel hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen (vergleiche § 7 Absatz 3 GO NRW).
Die Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen.
Luisa Bockholt
Abteilung Verwaltungssteuerung
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 121
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
