Ortsrecht
Das hier aufgeführte Ortsrecht ist eine Sammlung der im Stadtgebiet geltenden Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen). Die Gemeinden können Ihre Angelegenheiten nach § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Satzungen regeln. Zum Beispiel hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen (vergleiche § 7 Absatz 3 GO NRW).
Die Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen.
