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Ortsrecht

Das hier aufgeführte Ortsrecht ist eine Sammlung der im Stadtgebiet geltenden Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen). Die Gemeinden können Ihre Angelegenheiten nach § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Satzungen regeln. Zum Beispiel hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen (vergleiche § 7 Absatz 3 GO NRW).

Die Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen. 

Öffentliche Bekanntmachungen

Luisa Bockholt

Abteilung Verwaltungssteuerung
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 121
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr