Unterbringung bei Verwandten/Bekannten

Geflüchtete, die unmittelbar bei Verwandten / Bekannten in Werl Aufnahme gefunden haben und dort dauerhaft wohnen können, müssen sich demgegenüber nicht an eine zentrale Aufnahmeeinrichtung wenden. Sie können auch später noch registriert werden im Rahmen der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach

 § 24 AufenthG

Diese Menschen werden daher gebeten, sich möglichst zeitnah an die Ausländerbehörde des Kreises Soest zu wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Dafür sollte ein spezielles  Anmeldeformular verwendet werden, das ausgefüllt und online direkt zur Ausländerbehörde gesendet werden kann. Die Bestätigung und idealerweise ein Ausdruck der Formulardaten benötigen Sie sowohl beim Sozialamt als auch beim Bürgerbüro zwecks Anmeldung. Diese Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden, da sie gegebenenfalls auch noch bei anderen Behörden vorzulegen sind, solange die eigentlichen Aufenthaltspapiere noch nicht ausgestellt sind.

Anmeldung beim Bürgerbüro

Sobald Sie die Anmeldung bei der Ausländerbehörde mit dem vorstehenden Anmeldeformular erledigt haben, müssen sich die Geflüchteten, sofern sie vorerst in Werl bleiben möchten beim Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Werl anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Hierfür können Sie die Möglichkeit der  online-Terminvergabe nutzen.

Dort bitte unbedingt die Bestätigung der Anmeldung bei der Ausländerbehörde mitbringen und außerdem alle persönlichen Dokumente, insbesondere die Pässe der anzumeldenden Personen. Falls es beglaubigte Übersetzungen der Pässe gibt, sollten die bitte auch mitgebracht werden. Wichtig für in Privatwohnungen untergebrachte Menschen ist außerdem das Mitbringen einer Wohnungsgeberbestätigung 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Bürgerbüro.


Gleichwohl werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, zunächst gebeten, ihre Bereitschaft mitzuteilen. Hierzu hat der Kreis Soest ein Kontaktformular erstellt:

Freie Unterkunft an Kommunen melden

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit der Stadt unter der Nummer 02922/800-5017 bzw. der E-Mail Ukrainehilfe(at)werl.de  Kontakt aufzunehmen.