Pressemitteilungen der Stadtverwaltung

Absage der öffentlichen Gedenkfeiern zur Pogromnacht am 09.11.2020 und zum Volkstrauertag am 15.11.2020

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Maßnahmen entfallen in diesem Jahr die öffentlichen Gedenkfeiern für die Pogromnacht am 09. November 2020. In der Nacht vom 9. November auf den 10. November 1938, brannten die Synagogen. Es ist der Tag, an dem tausende Juden misshandelt, verhaftet oder getötet wurden.

Auch die öffentliche Gedenkfeier zum Volkstrauertag - dieser erinnert an alle Toten von Krieg und Gewaltherrschaft - am 15.November 2020 entfällt auf Grund der aktuellen Lage.


Die Infektionszahlen der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem neuartigen Corona-Virus infizieren, stiegen in den letzten Wochen erheblich an. Die Stadt Werl erfüllte einige Tage einen Inzidenzwert, der aufgrund von 60 infizierten Personen fast einen Wert von 150 erreichte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 242 Personen in Quarantäne. Die Verwaltung erließ zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung der Pandemie am 14.10.2020 eine bis zum 31.10.2020 geltende Allgemeinverfügung für das Werler Stadtgebiet, die zahlreiche Schutzmaßnahmen beinhaltet. Beruhigender Weise gingen die Fallzahlen sowie die Anzahl der Quarantäne befindlichen Personen bis einschließlich 25.10.2020 auf 41 Infizierte und 142 Quarantänefälle zurück.

Am Sonntag, 25.10.2020, überstieg jedoch die kreisweite 7-Tages-Inzidenz den kritischen Wert von 35. Der Krisenstab des Kreises Soest erlässt am 26.10.2020 eine für den Kreis Soest geltende Allgemeinverfügung, die mit den 14 Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt wurde. Die in der Corona-Schutzverordnung aber auch in den Allgemeinverfügungen getroffenen Regelungen (hierzu wird sich die Stadt noch einmal separat äußern) müssen in der Praxis jedoch auch umgesetzt werden, um zu dem gewünschten positiven Erfolg und zum Schutz der Allgemeinheit zu führen. Darüber hinaus gilt kontaktieren und zu kontrollieren. Eine Arbeit mit vielen Präsenzzeiten, die in der ersten Pandemiephase unter internen Einschränkungen noch von dem vorhandenen Personal der Gesamtverwaltung übernommen wurde, jetzt aber mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen nicht ein zweites Mal bewältigt werden kann.

Das Ordnungsamt der Stadt Werl wird vor diesem Hintergrund mit zwei Verwaltungshelfern verstärkt, um auf Straßen, in der Fußgängerzone, auf dem Wochenmarkt, in Lokalen, Dienstleistungsbetrieben und möglichen Veranstaltungsstätten – soweit überhaupt noch zulässig – präsent zu sein, zu informieren und mögliche Verstöße gegen die Schutzbestimmungen durch eine persönliche Ansprache zu vermeiden. Sie sind neben der Quarantäne-Kontrolle zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und nicht zuletzt erinnern sie – soweit notwendig – an das wichtige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Gerade in der ersten Phase der Pandemie hatte sich die Werler Bevölkerung sehr aufgeschlossen gezeigt und gut mitgearbeitet. Die beiden Verwaltungshelfer, bei denen es sich um Mitarbeiter eines Werler Sicherheitsunternehmens handelt, sind zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten eingesetzt und neben normalen
Werktagen auch an den Wochenenden und Feiertagen im Einsatz.

Die Stadt erneuert ihren Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen zwingend einzuhalten, umso daran mitzuwirken, dass die Risikogruppen geschützt, die Infektion eingedämmt und ein möglichst normaler Alltag wieder in greifbare Nähe rücken kann.
 

Das Landeskabinett NRW hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Für Feste und Feiern gilt zunächst weiter eine Obergrenze von 150 Teilnehmern. Es muss aber auch ein herausragender Anlass (z. B. Taufen, Hochzeiten, runde Geburtstage besonderer Bedeutung, Jubiläen) vorliegen.

Eine Anmeldepflicht besteht nur für Feiern ab 50 Personen! Es gilt: Sofern die private Feier an einem öffentlichen Ort (z. B. Schützenhalle, Gastronomie, Eventlocation) stattfindet, ist sie ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona(at)werl.de anzumelden. In der Anmeldung ist die für die Veranstaltung verantwortliche Person mit Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Weiterhin müssen Ort und Art der Veranstaltung sowie die Teilnehmeranzahl (ohne Service-Kräfte) mitgeteilt werden. Die verantwortliche Person (in der Regel der Gastgeber oder Gastronom) führt und aktualisiert die Gästeliste während der Veranstaltung und bewahrt diese für 4 Wochen auf.

Sofern in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist, wird die Teilnehmeranzahl grundsätzlich auf maximal 50 Personen beschränkt, für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 gilt eine weitere Reduzierung auf maximal 25 Personen.

Der Bund-Länder-Beschluss empfiehlt darüber hinaus dringend, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern und nur in Übereinstimmung mit den allgemeinen Hygieneregeln durchzuführen.

Das Ordnungsamt kann Veranstaltungen jederzeit überprüfen und notfalls auch abbrechen, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird. Darüber hinaus können im Fall eines Verstoßes Bußgelder von bis zu 2.500 € verhängt werden.

Die Abteilungsleiterin der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Frau Stich, weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, wie wichtig es ist, dass bei Besuchen in der Gastronomie auf den Kontaktbögen korrekte und vollständige Angaben gemacht werden. Denn nur so kann es den Behörden gelingen, die vollständigen Kontaktketten im Fall einer Infektion nachzuvollziehen und eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Die Kontrollen in den Gaststätten werden diesbezüglich auch intensiviert werden.

Dass die Infektionszahlen im Kreis Soest bislang auf einem eher niedrigen Stand geblieben sind, ist dem verantwortungsvollen Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit den bestehenden Regeln zu verdanken, teilt Frau Stich mit. Jeder Einzelne ist in dieser Situation gefragt, daran mitzuwirken, sich selbst und andere vor einer Erkrankung zu schützen, indem an dieser Haltung festgehalten wird.

Das Infotelefon der Wallfahrtsstadt Werl ist montags bis freitags in der Zeit von 9-12 Uhr und montags bis donnerstags von 14-16 Uhr unter der Telefonnummer 800-3200 wieder erreichbar. Anfragen können auch per E-Mail über corona(at)werl.de an das Ordnungsamt gerichtet werden.

Die jeweils aktuell gelten Vorschriften finden Sie auf dieser Internetseite.

 

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden das bevorstehende Osterfest und die damit verbundenen freien Tage in diesem Jahr völlig anders verlaufen (müssen) als man das bisher gewohnt war.

Auch wenn das angekündigte schöne Wetter und die freie Zeit grundsätzlich Lust auf besondere Aktivitäten entstehen lassen dürften, so appelliert die Stadtverwaltung nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Wallfahrtsstadt, sich auch am Osterwochenende an die geltenden Kontaktverbote zu halten. 

„Uns ist bewusst, dass wir alle gerade zu Ostern gerne Familie und Freunde besuchen oder gemeinsam etwas unternehmen würden. Angesichts der ersten Todesfälle im Kreis Soest und der gerade in den letzten Tagen kreisweit gestiegenen Zahl der positiv getesteten Menschen gilt es aber, persönliche Kontakte weiterhin möglichst zu vermeiden und keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen, die nicht bereits in der eigenen häuslichen Gemeinschaft leben“, so die Leiterin des Krisenstabes der Stadtverwaltung, Alexandra Kleine, „denn nur so kann ein Anstieg des Ansteckungsrisikos wirksam verhindert und Risikogruppen geschützt werden.“

„In den letzten Wochen haben sich die Bürgerinnen und Bürger Werls insgesamt sehr gut an die bestehenden Kontaktverbote gehalten, so dass bisher auch noch keine Bußgelder verhängt werden mussten. Dafür gilt es natürlich auch Dank zu sagen“, so der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Ulrich Canisius. „Wir wünschen uns natürlich, dass wir auch über Ostern mit diesem verantwortungsbewussten Verhalten rechnen können. Trotz der notwendigen Beschränkungen wünschen wir natürlich allen Bürgerinnen und Bürgern schöne und ruhige Ostertage“, so Canisius, der sich - auch im Namen des sich noch in häuslicher Quarantäne befindlichen Bürgermeisters Michael Grossmann - bei dieser Gelegenheit auch für die vielfältige ehrenamtliche bzw. freiwillige Unterstützung in der aktuellen Corona-Krise, z.B. durch die Mitglieder der Schützen oder der Feuerwehr, aber auch durch Einzelpersonen, Initiativen, Unternehmen und insbesondere all den fleißigen Händen, die eine hohe Anzahl Mundschutzmasken nähen, herzlich bedankt.

Auch am Wochenende wird es natürlich seitens des Ordnungsamtes trotzdem auch – wie an den vorangegangenen Wochenenden – regelmäßige Kontrollen geben müssen. Insgesamt 20 MitarbeiterInnen aus den Reihen des Ordnungsamtes und auch anderer Arbeitsbereiche werden so bis in die Abendstunden im Einsatz sein. „Auch hier gilt natürlich allen eingesetzten Beschäftigten unser ausdrücklicher Dank für den Einsatz in diesen eher ungünstigen Zeiten“, so Alexandra Kleine.

Die Bürgerinnen und Bürger können die städtische Hotline (z.B. zur Kontaktierung der Helferinitiative) Karsamstag und Ostermontag in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 800 – 3200 erreichen. 

24.03.2020 Stillstand gefährdet Trinkwasserhygiene

Gesundheitsamt empfiehlt Spülmanagement in wegen Corona nicht genutzten Einrichtungen

Die Corona-Krise legt das öffentliche Leben so gut wie still. Dieser Stillstand ist zur Eindämmung des Virus wichtig, doch nicht immer gut. So muss das Trinkwasser in den kilometerlangen Hausinstallationen der zurzeit ungenutzten Einrichtungen bewegt werden. „Wenn das nicht alle drei Tage passiert, ist die Trinkwasserqualität  gefährdet. Bakterien wie Legionellen vermehren sich in stehendem Wasser gut“, warnt das Gesundheitsamt. „Also bitte nicht vergessen, regelmäßig die Wasserhähne zu öffnen.“ Das Gesundheitsamt appelliert an die Betreiber von Schulen, Kitas, Sporthallen, Hotels, Gaststätten und Jugendherbergen sowie allen anderen nicht oder nur geringfügig genutzten Einrichtungen, diese Verantwortung wahrzunehmen. "Sie müssen sicherstellen, dass zum Beispiel durch Einführung und Organisation eines Spülmanagements das Trinkwasser regelmäßig ausgetauscht wird. Besonders wichtig ist, dass jeder Wasserhahn und jeder Duschkopf  sowohl im Kalt- als auch im Warmwasserbereich der Installation berücksichtigt werden. So kann garantiert werden dass bei wieder Inbetriebnahme der Einrichtung einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung steht", betont das Gesundheitsamt.

Wasser regelmäßig laufen lassen

Pressemitteilung der Wallfahrtststadt Werl

Zum Schutz der gesamten Bevölkerung weist die Stadtverwaltung Werl nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Organisationen etc. mit Nachdruck auf die strikte Einhaltung der derzeit geltenden Regelungen aus den erlassenen Allgemeinverfügungen hin.

In der Corona-Krise gelten zwangsläufig andere Maßstäbe als sonst. Die einzige Möglichkeit, der weiteren Ausbreitung des Virus Einhalt zu gebieten, ist die unbedingte Einhaltung der erlassenen Vorschriften. Die Stadtverwaltung ist sich darüber im Klaren, dass die erlassenen Verfügungen zu drastischen Beschränkungen des öffentlichen Lebens führen. Sie sind jedoch kein Selbstzweck, sondern haben allein das Ziel, Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung auszuschließen und damit letztlich auch Todesfälle zu verhindern.

 „Unser Appell richtet sich daher nochmals an Alle, ihr Verhalten konsequent an den Vorgaben der Allgemeinverfügungen auszurichten, denn nur so kann der Gesundheitsschutz sichergestellt werden. Wir haben es mit einem heimtückischen Virus zu tun, das eben nicht sichtbar oder spürbar ist. Denken Sie bitte daran, die entsprechenden Hygieneregeln sowie die erlassenen Regeln einzuhalten, da jeder Einzelne ansonsten zur Verschärfung der Gefahrenlage beiträgt – und die kann dann auch die eigene Familie, Freunde und Nachbarn treffen. Vermeiden Sie unbedingt unnötige Kontakte, bleiben Sie möglichst zuhause“, mahnt eindringlich Ulrich Canisius, allg. Vertreter des Bürgermeisters.

Der bei der Stadtverwaltung gebildete Krisenstab arbeitet seit geraumer Zeit unter Hochdruck und hohem Personaleinsatz und hoher Belastung. Mit großem Unverständnis sind daher in den letzten Tagen leider wiederholt Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Verfügungen festgestellt worden, die dann für zusätzliche Einsätze der Stadtverwaltung sorgen. Vor diesem Hintergrund sind  -allein aus Gründen des Gesundheitsschutzes – MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung derzeit kontinuierlich unterwegs, um die Einhaltung der Beschränkungen zu kontrollieren.

Am heutigen Freitag hat die Stadtverwaltung eine weitere Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risiokogebieten erlassen, für die ab sofort noch strengere Regeln gelten. Für diesen Personenkreis ist – unabhängig davon, ob sie Symptome eine Corona-Virus-Infektion haben oder nicht – für 14 Tage die Isolierung in häusliche Quarantäne ab dem Tag der Reiserückkehr angeordnet worden. Es ist in dieser Zeit untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Kreises Soest zu verlassen. Ferner ist es in dieser Zeit auch untersagt, Besuch von Personen zu empfangen. Weitere Infos auf der städt. Homepage www.werl.de

Hinsichtlich der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 wird insbesondere nochmals auf folgende wesentliche Maßnahmen hingewiesen (weitere Infos unter www.werl.de) :

 

  • Öffentliche und private Veranstaltungen

sind untersagt. Dies schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel ein. Hierunter fallen unter anderem auch Tauf- und Hochzeitsfeiern, die auch während der Öffnungszeiten der Restaurants nicht gestattet sind. Zudem sind Privatveranstaltungen in häuslicher Umgebung wie Geburtstagsfeiern nicht gestattet, da dies einer Kontaktvermeidung widerspricht. Bestattungen sind nur im engsten Familienkreis gestattet.

Das Veranstalten von Osterfeuern ist nicht erlaubt.

  • Versammlungen zur Religionsausübung

unterbleiben aufgrund entsprechender Erklärungen durch Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände, d.h. Kirchen, Gebetsräume etc. sind geschlossen

  • Kneipen, Clubs, Bars, Shisha-Bars

sind zu schließen.

  • Cafés, Eiscafés und Eisdielen (einschließlich Thekenverkauf zur Straße hin)

sind zu schließen.

  • Theater, Kinos und Museen

sind zu schließen.

  • Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte

sind untersagt.

  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

müssen schließen.

  • Fitness-Studios und Schwimmbäder sowie Saunen

müssen schließen.

  • Der Aufenthalt auf Spiel- und Bolzplätzen, Skateranlagen, Bouleplätzen u. ä. (unabhängig, ob städtische oder private Anlagen)

ist untersagt.

  • Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

ist untersagt.

  • Spielhallen und Wettbüros

sind zu schließen.

  • Prostitutionsstätten und Bordelle u. ä.

sind zu schließen.

  • Restaurants und Speisegaststätten

bei denen der Schwerpunkt des Angebotes auf der Zubereitung von Mahlzeiten liegt, sind frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 15 Uhr zu schließen.

Nach 15.00 Uhr ist allenfalls ein Lieferservice zu Wohnadressen möglich; ein Abholen von Speisen bei einem Restaurant oder einer Gaststätte ist nicht zulässig;

Imbissbuden mit Sitzgelegenheiten fallen unter den Begriff des Restaurants (Schnellrestaurant).

Der Betrieb von Restaurants/Speisegaststätten ist nur noch unter strengen Auflagen sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich gestattet. Hierzu zählen Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahlen, Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

  • Verkaufsstellen des Einzelhandels

sind zu schließen.

Hiervon ausgenommen sind:

Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Lottoannahestellen sind angewiesen worden bis auf Weiteres keine Glücksspielprodukte (z.B. Lotto) anzubieten. Auch die Annahme von Spielscheinen ist untersagt.

Geschäfte, die ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln (wie Dekorationsartikel oder Kleidung) anbieten, fallen grundsätzlich nicht unter die ausgenommenen Verkaufsstellen, da in der Regel die Non-Food-Artikel überwiegen. Blumenfachgeschäfte und Gartencenter fallen nicht unter den Begriff der Bau- und Gartenbaumärkte und sind zu schließen.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf Weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Ob geöffnet wird, entscheidet der jeweilige Händler in eigener Verantwortung

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

  • Dienstleister und Handwerker

können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Als Dienstleistungen sind immaterielle Güter anzusehen, in deren Mittelpunkt eine Leistung steht, welche von einer natürlichen oder juristischen Person zur Bedarfsdeckung im Rahmen der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung erbracht wird. Es dürfen diejenigen Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die ohne das Zustandekommen von Personengruppen erbracht werden, angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere die Tätigkeiten der freien Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure.

  • Übernachtungsangebote, insbesondere in Hotels und Pensionen

zu touristischen Zwecken sind untersagt. Die Bewirtung von Übernachtungsgästen sind zu beschränken und nur noch unter strengen Auflagen sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich gestattet. Hierzu zählen Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahlen, Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

  • Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen

sind untersagt.

  • Bei Bibliotheken und Mensen

ist der Zugang zu beschränken. Hierzu zählen Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahlen, Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

  • Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis einschl. Aufbauseminaren, Weiterbildungen und sonstiger Unterricht

ist untersagt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass letztlich die Allgemeinverfügungen für die angeordneten Maßnahmen entscheidend sind. Außerdem wird ausdrücklich angemerkt, dass die Maßnahmen den gegenwärtigen Sachstand wiedergeben. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus sind weitere Anpassungen und Einschränkungen denkbar.

Die in den Allgemeinverfügungen angeordneten Maßnahmen werden von der Wallfahrtsstadt Werl kontrolliert und bei Nichteinhaltung mit ordnungsrechtlichen Vollstreckungsmitteln durchgesetzt. Auf die Möglichkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 50.000 € wird hingewiesen.

 

Vor dem Hintergrund der offensichtlich fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus ist es Ziel der Stadtverwaltung, durch geeignete Maßnahmen die Verbreitung zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Hierzu empfiehlt die Stadtverwaltung Werl ihren Bürgerinnen und Bürgern auf verschiebbare Termine grundsätzlich zu verzichten.

Mit Blick auf die von der Stadtverwaltung zu erbringenden Dienstleistungen wird deshalb darum gebeten, Anliegen vorrangig telefonisch zu regeln oder per E-Mail oder postalisch an die Verwaltung weiterzuleiten.

Um größere Personenansammlung zu vermeiden, ist es in den Fällen, in denen ein persönliches Erscheinen unumgänglich ist, eine vorherige Terminabsprache notwendig. Für den Bereich Soziales ist dieses über die zentrale Telefonnummer 800-5015 und für den Bereich des Bürgerbüros über die zentrale Telefonnummer 800 3213 machbar. Für alle übrigen Bereiche über die zentrale Telefonnummer 800 3200.

Hier finden Sie die üblichen Ansprechpartner.

Auf der Internetseite stehen auch umfangreiche Informationen zu den unterschiedlichen Dienstleistungen zur Verfügung. Dort können zahlreiche Vordrucke und Formulare heruntergeladen werden. So können z.B. Anträge ausgedruckt und per Mail oder postalisch an die Stadtverwaltung gesandt werden.

 

Städtische Einrichtungen

Folgende städtische Einrichtungen sind bis zunächst zum 19. April 2020 geschlossen, d.h. auch feststehende Kurse oder regulärer Unterricht finden nicht statt:

  • VHS Werl-Wickede/Ruhr-Ense
  • Musikschule Werl-Wickede/Ruhr-Ense
  • Freizeitbad Werl
  • Stadtbücherei
  • Städt. Museum Haus Rykenberg – Wendelin-Leidinger-Haus
  • Städt. Jugendzentrum
  • Stadtinformation
  • Stadthalle Werl
  • Treffpunkt Leben im Alter e.V.

Nähere Informationen zur Verlegung von Veranstaltungen, eventuelle Gebührenerstattungen oder die Gültigkeit von Eintrittskarten erfolgen zur gegebenen Zeit.

Schulen und Kindertageseinrichtungen in Werl…

sind ab Montag, 16. März 2020 geschlossen.

Die Schulen und Kindertageseinrichtungen regeln die Angelegenheiten der Kinderbetreuung in eigener Verantwortung. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Homepages bzw. Schulsekretariaten.

Veranstaltungen in Werl

Bis einschließlich 19. April 2020 wurden sämtliche städtische Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt.

Für alle übrigen Veranstaltungen gilt die aktuelle Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen

Die getroffenen Maßnahmen sollen dabei helfen, die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 möglichst zu verlangsamen und damit besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.

Wir bitten um Verständnis für die o.g. Maßnahmen, die letztendlich präventiv dem Schutz der Bevölkerung dienen.