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Wohngeld

Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. 

Wohngeld wird als 

- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) 

oder als 

- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. 

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.

Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.

Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen. 

Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:

  • Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)

  • persönliche in der Wohngeldstelle im Rathaus der Wallfahrtstadt Werl

  • per E-Mail (wohngeldstelle@werl.de)


Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW  zur Verfügung. 

Für die Entgegennahme des Wohngeldantrags sowie weitere Beratung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Ansprechpartner-innen der Wohngeldstelle zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
 

montags, dienstags  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
donnerstagsvon 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

ein Termin ist dafür nicht notwendig 

Kontakt

B. Röer

Buchstaben A - E
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 010
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr

N. Hubert

Wohngeld Buchstaben F - M
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 011
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

N. Becker

Buchstaben N - Z
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 012
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18.00 Uhr