Wohngeld - Zuschuss zu den Wohnkosten
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
persönliche in der Wohngeldstelle im Rathaus der Wallfahrtstadt Werl
per E-Mail (wohngeldstelle@werl.de)
Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung.
Für die Entgegennahme des Wohngeldantrags sowie weitere Beratung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Ansprechpartner-innen der Wohngeldstelle zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
| montags, dienstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
ein Termin ist dafür nicht notwendig
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld - Zuschuss zu den Wohnkosten
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
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Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
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Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung.
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| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
ein Termin ist dafür nicht notwendig
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oder als
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
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Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
persönliche in der Wohngeldstelle im Rathaus der Wallfahrtstadt Werl
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Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung.
Für die Entgegennahme des Wohngeldantrags sowie weitere Beratung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Ansprechpartner-innen der Wohngeldstelle zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
| montags, dienstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
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- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
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Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
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Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
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Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung.
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| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
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Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
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Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und ausfüllbare Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung.
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Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
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| montags, dienstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
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Wohngeld - Zuschuss zu den Wohnkosten
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
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Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
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Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
| montags, dienstags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
B.
Röer
Wohngeld Buchstaben A - E
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-5032
- Fax
- 02922 800-5098
- wohngeldstelle@werl.de
N.
Hubert
Wohngeld Buchstaben F - M
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-5034
- wohngeldstelle@werl.de
N.
Becker
Wohngeld Buchstaben N - Z
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-5033
- Fax
- 02922 800-5098
- wohngeldstelle@werl.de
Wohngeld
Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten
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Wohngeld wird als
- Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)
oder als
- Lastenzuschuss (für selbst-nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
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Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Besondere Gründe im Einzelfall können eine Verkürzung des Bewilligungszeitraums rechtfertigen. Das Wohngeld beginnt regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats.
Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.
Sie benötigen zur Beantragung u.a. den amtlichen Antragsvordruck sowie Nachweise über das Gesamteinkommen. Mieter sollten außerdem eine Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag einreichen. Wohnungseigentümer benötigen eine aktuelle Fremdmittelbescheinigung Ihrer Bank.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW (siehe unter Links) überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (siehe Formulare) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
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Kontakt
B. Röer
Buchstaben A - E
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 010
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
N. Hubert
Wohngeld Buchstaben F - M
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 011
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
N. Becker
Buchstaben N - Z
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 012
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18.00 Uhr |
