- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Bärbel
Mehling
Bauordnung - Bezirk II
- baerbel.mehling@werl.de
Simone
Landgraf-Glomb
Stellv. Abteilungsleiterin, Bauordnung - Bezirk I
- simone.landgraf-glomb@werl.de
Sandy
Luckmann
Bauordnung - Bezirk III
- sandy.luckmann@werl.de
Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen.
Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährden. Werbeanlagen mit einer Größe über 1 Quadratmeter sind baugenehmigungspflichtig.
Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Werl sind Werbeanlagen, die größer als 0,3 Quadratmeter sind, genehmigungspflichtig. In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten bedürfen Werbeanlagen keiner Baugenehmigung.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW
- Gestaltungssatzung Altstadt Werl
Kontakt
Bärbel Mehling
Bezirk II - Werl-Nord, Sönnern, Budberg, Hilbeck, Stadtwald
Simone Landgraf-Glomb
Bezirk I - Innenstadt, Büderich, Holtum
Sandy Luckmann
Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal