- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Clara
Kornfeld
Bauordnung - Bezirk II
- Telefon
- 02922 800-6304
- Fax
- 02922 800-6399
- clara.kornfeld@werl.de
Simone
Landgraf-Glomb
Stellv. Abteilungsleiterin, Bauordnung - Bezirk I
- Telefon
- 02922 800-6303
- Fax
- 02922 800-6399
- simone.landgraf-glomb@werl.de
Sandy
Luckmann
Bauordnung - Bezirk III
- Telefon
- 02922 800-6302
- Fax
- 02922 800-6399
- sandy.luckmann@werl.de
Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen.
Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährden. Werbeanlagen mit einer Größe über 1 Quadratmeter sind baugenehmigungspflichtig.
Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Werl sind Werbeanlagen, die größer als 0,3 Quadratmeter sind, genehmigungspflichtig. In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten bedürfen Werbeanlagen keiner Baugenehmigung.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW
- Gestaltungssatzung Altstadt Werl
Kontakt
Sandy Luckmann
Bauordnung - Bezirk IIIBezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum