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Werbeanlagen

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen.

Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährden. Werbeanlagen mit einer Größe über 1 Quadratmeter sind baugenehmigungspflichtig.

Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Werl sind Werbeanlagen, die größer als 0,3 Quadratmeter sind, genehmigungspflichtig. In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten bedürfen Werbeanlagen keiner Baugenehmigung.

Kontakt

Clara Kornfeld

Bauordnung - Bezirk II

Bezirk II - Werl-Nord, Budberg, Hilbeck, Stadtwald, Büderich

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 304
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Simone Landgraf-Glomb

Stellv. Abteilungsleiterin, Bauordnung - Bezirk I

Bezirk I - Innenstadt

 

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Sandy Luckmann

Bauordnung - Bezirk III

Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache