Straßenverkehrsangelegenheiten
Anträge auf Sperrungen bei Arbeiten im Straßenraum (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung - Gehweg, Radweg, Fahrbahn) müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Wallfahrtsstadt Werl eingehen. Diese Frist ist erforderlich, da für die Entscheidung über den Antrag häufig weitere Institutionen beteiligt werden müssen. Die Sperrung darf erst dann erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Wallfahrtsstadt Werl erlassen wurde. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
- Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
- Falls notwendig: Aufbruchgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Um die Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, senden Sie ihn bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: verkehrsbehoerde(at)werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
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Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- verkehrsbehoerde@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
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- gewerbe@werl.de
Monika
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Ute
Flöter
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
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Claudia
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Borgschulze
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
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Christine
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Manuela
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
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Freitag
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- standesamt@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
Montag
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8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- ordnungsamt@werl.de
Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- philipp.peters@werl.de
Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- karsten.korte@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verkehrsbehoerde@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- verkehrsbehoerde@werl.de
Straßenverkehrsangelegenheiten
Straßenverkehrsangelegenheiten
Anträge auf Sperrungen bei Arbeiten im Straßenraum (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung - Gehweg, Radweg, Fahrbahn) müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Wallfahrtsstadt Werl eingehen. Diese Frist ist erforderlich, da für die Entscheidung über den Antrag häufig weitere Institutionen beteiligt werden müssen. Die Sperrung darf erst dann erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Wallfahrtsstadt Werl erlassen wurde. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
- Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
- Falls notwendig: Aufbruchgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers
Rechtsgrundlagen
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- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
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