Straßenverkehrsangelegenheiten
Anträge auf Sperrungen bei Arbeiten im Straßenraum (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung - Gehweg, Radweg, Fahrbahn) müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Wallfahrtsstadt Werl eingehen. Diese Frist ist erforderlich, da für die Entscheidung über den Antrag häufig weitere Institutionen beteiligt werden müssen. Die Sperrung darf erst dann erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Wallfahrtsstadt Werl erlassen wurde. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
- Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
- Falls notwendig: Aufbruchgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Um die Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, senden Sie ihn bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: verkehrsbehoerde(at)werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Astrid
Bruland
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3215
- Fax
- 02922 800-3298
- verwarnung@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3214
- Fax
- 02922-8003298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3203
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3206
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3202
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3204
- Fax
- 02922 800-3298
- gewerbe@werl.de
Ute
Flöter
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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8:00 - 12:00 Uhr
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- 02922 800-3215
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- 02922 800-3298
- verwarnung@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3208
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Freitag
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- 02922 800-3209
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
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- ordnungsamt@werl.de
Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- Telefon
- 0175 5720 147
- Fax
- 02922 800-3298
- philipp.peters@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3205
- Fax
- 02922 800-3298
- ordnungsamt@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3212
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
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8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3217
- Fax
- 02922 800-3298
- karsten.korte@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3210
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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8:00 - 18:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
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- 02922 800-3210
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- buergerbuero@werl.de
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
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8:00 - 14:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Telefon
- 02922 800-3207
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3203
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Telefon
- 02922 800-3207
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Straßenverkehrsangelegenheiten
Straßenverkehrsangelegenheiten
Anträge auf Sperrungen bei Arbeiten im Straßenraum (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung - Gehweg, Radweg, Fahrbahn) müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Wallfahrtsstadt Werl eingehen. Diese Frist ist erforderlich, da für die Entscheidung über den Antrag häufig weitere Institutionen beteiligt werden müssen. Die Sperrung darf erst dann erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Wallfahrtsstadt Werl erlassen wurde. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
- Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
- Falls notwendig: Aufbruchgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Um die Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, senden Sie ihn bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: verkehrsbehoerde(at)werl.de
-
-
-
-
Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 Abs. 6 StVO (sowie Antrag Sondernutzung §§ 18, 19, 19a StrWG NRW)
Dieser Antrag kann online ausgefüllt werden - dann bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten.