Osterfeuer

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuer ist nach der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Brauchtumsfeuer in der Stadt Werl erlaubnispflichtig.

Die Genehmigung eines Osterfeuers, das auf Brauchtum beruht und jedermann zugänglich sein muss, ist darüber hinaus gebührenpflichtig. Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt 50,00 €.

Das Osterfeuer darf nur dort stattfinden, wo bestimmte Mindestabstände (zum Beispiel mehr als 100 Meter von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind), eingehalten werden.

Hierfür ist ein maßstabsgerechter Lageplan mit eingetragenen Bebauung und Darstellung des für das Osterfeuer vorgesehenen Standortes vorzulegen.

Bitte beachten Sie zeitaktuell die Informationen auf der Homepage der Stadt Werl sowie in der örtlichen Presse.

Erlaubnisanträge müssen bis 3 Wochen vor Ostern bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung eingegangen sein.