Normales Baugenehmigungsverfahren

Unterliegt eine Baumaßnahme weder der Freistellung noch dem einfachen Baugenehmigungsverfahren, so prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt. Im normalen Baugenehmigungsverfahren gibt es also keinen Bereich, der von der Prüfung ausgenommen bleibt. Wegen des umfassenden Prüfauftrages dauert das normale Baugenehmigungsverfahren länger als das einfache. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Dauer zu verkürzen, indem die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser in allen Phasen des Verfahrens eng mit der Bauaufsichtsbehörde kooperiert.

Einteilung der Baubezirke

Kontakt

Simone Landgraf-Glomb

Bezirk 1

Bezirk I - Innenstadt

 

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Clara Kornfeld

Bezirk 2

Bezirk II - Werl-Nord, Budberg, Hilbeck, Stadtwald, Büderich

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Sandy Luckmann

Bezirk 3

Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum

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