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Normales Baugenehmigungsverfahren

Unterliegt eine Baumaßnahme weder der Freistellung noch dem einfachen Baugenehmigungsverfahren, so prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt. Im normalen Baugenehmigungsverfahren gibt es also keinen Bereich, der von der Prüfung ausgenommen bleibt. Wegen des umfassenden Prüfauftrages dauert das normale Baugenehmigungsverfahren länger als das einfache. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Dauer zu verkürzen, indem die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser in allen Phasen des Verfahrens eng mit der Bauaufsichtsbehörde kooperiert.

Einteilung der Baubezirke

Kontakt

Simone Landgraf-Glomb

Bezirk 1

Bezirk I - Innenstadt

 

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Clara Kornfeld

Bezirk 2

Bezirk II - Werl-Nord, Budberg, Hilbeck, Stadtwald, Büderich

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 304
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Sandy Luckmann

Bezirk 3

Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache