Nachbeurkundung im Ehe-, Geburten- und Sterberegister

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. 

Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.

 

Nachbeurkundung einer Geburt 40,- Euro
Nachbeurkundung einer Eheschließung 40,- Euro
Evtl. namensrechtliche Erklärung 21,- Euro
Nachbeurkundung eines Sterbefalles 21,- Euro
Dazugehörige Personenstandsurkunde 12,- Euro

Kontakt

Helena Freimut

Standesbeamtin
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Helga Idem

Standesbeamtin
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