Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3209
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3208
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Nachbeurkundung im Ehe-, Geburten- und Sterberegister
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder gestorben oder hat im Ausland die Ehe geschlossen, so können die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung auf Antrag in den Personenstandsregistern des Standesamtes beurkundet werden (Nachbeurkundungen). Antragsberechtigt sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt der antragsberechtigten Person.
| Nachbeurkundung einer Geburt | 40,- Euro |
| Nachbeurkundung einer Eheschließung | 40,- Euro |
| Evtl. namensrechtliche Erklärung | 21,- Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,- Euro |
| Dazugehörige Personenstandsurkunde | 12,- Euro |
Kontakt
Helena Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 016
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Helga Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 015
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
