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Hilfen zur Gesundheit

....können von Menschen beantragt werden, die nicht krankenversichert sind. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
  • Hilfe bei Sterilisation.