Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

...richtet sich an Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Besondere Lebensverhältnisse können sein:

  • fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
  • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • gewaltgeprägte Lebensumstände,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
  • vergleichbare nachteilige Umstände.

Leistungen, die Betroffene nach einer Einzelfallprüfung erhalten können, sind z.B.:

    • Beratung und persönliche Betreuung,
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung,
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes,
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung,
  • Geld- und Sachleistungen.