...kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Der Bedarf ist bisher nicht ausdrücklich geregelt,
- es ist nicht ausreichend Einkommen und Vermögen vorhanden, um den Bedarf zu decken und
- der Bedarf rechtfertigt den Einsatz öffentlicher Mittel.
Da die meisten Bedarfe z.B. im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits ausdrücklich geregelt sind, kommt die Hilfe in sonstigen Lebenslagen nur in seltenen Ausnahmefällen zum Einsatz. Ob es sich um eine solche Ausnahme handelt, prüfen die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales im Einzelfall.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
C.
Vollenberg
Unterbringungsmanagement für Aussiedler und Asylbewerber, gemeinnützige Arbeit
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5017
- Fax
- 02922 800-5099
- c.vollenberg@werl.de
N.
Hubert
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5016
- n.hubert@werl.de
S.
Fuest
Wohngeld Buchstaben F - M
- Telefon
- 02922 800-5034
- Fax
- 02922 800-5098
- wohngeldstelle@werl.de
M.
Dommes
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: B-E, G, Knj-Kra
- Telefon
- 02922 800-5006
- Fax
- 02922 800-5099
- M.Dommes@werl.de
N.
Becker
Wohngeld Buchstaben N - Z
- Telefon
- 02922 800-5033
- Fax
- 02922 800-5098
- wohngeldstelle@werl.de
S.
Teuber
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: L-N, S
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5002
- Fax
- 02922 800-5099
- s.teuber@werl.de
U.
Falkenberg
Elternbeiträge OGS
- Telefon
- 02922 800-5035
- u.falkenberg@werl.de
Christiana
von der Heide
Abteilungsleiterin Soziales
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5001
- Fax
- 02922 800-5099
- ch.vonderheide@werl.de
Angelika
Bechheim-Kanthak
Seniorenbeauftragte und Trägerunabhängige Pflegeberatung
- Telefon
- 02922 800-5014
- angelika.bechheim-kanthak@werl.de
R.
Telgenbüscher
Wohnungsbauförderung, Bestattungskosten, Wohnberechtigungsscheine
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5030
- Fax
- 02922 800-5099
- r.telgenbuescher@werl.de
Inge
Thimel
Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: A, Ka-Kn
- Telefon
- 02922 800-5018
- Fax
- 02922 800-5199
- inge.thimel@werl.de
B.
Röer
Wohngeld Buchstaben A - E
- Telefon
- 02922 800-5032
- Fax
- 02922 800-5098
- wohngeldstelle@werl.de
R.
Riemer
KIM (Kommunales Integrationsmanagement)
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-5005
- Fax
- 02922 800-5099
- r.riemer@werl.de
Annette
Dahmann
Haushalt
- Telefon
- 02922 800-5013
- Fax
- 02922 800-5099
- annette.dahmann@werl.de
S.
Kugelberg
Stellv. Abteilungsleiterin, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: F, P, Q, Kre-Kz
- Telefon
- 02922 800-5009
- Fax
- 02922 800-5099
- s.kugelberg@werl.de
D.
Denke
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: H-J,O, R, T-Z
- Telefon
- 02922 800-5011
- Fax
- 02922 800-5099
- d.denke@werl.de
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
...kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Der Bedarf ist bisher nicht ausdrücklich geregelt,
- es ist nicht ausreichend Einkommen und Vermögen vorhanden, um den Bedarf zu decken und
- der Bedarf rechtfertigt den Einsatz öffentlicher Mittel.
Da die meisten Bedarfe z.B. im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits ausdrücklich geregelt sind, kommt die Hilfe in sonstigen Lebenslagen nur in seltenen Ausnahmefällen zum Einsatz. Ob es sich um eine solche Ausnahme handelt, prüfen die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales im Einzelfall.