Hausaktenregistratur

Allgemeine Information
In der Hausaktenregistratur befinden sich die alten Akten nahezu aller bestehenden Gebäude der Stadt Werl inklusive Ortsteile. In diese Akten kann jede berechtigte Person einsehen und auf Anfrage Kopien daraus erhalten. Der/die jeweilige Eigentümer/in oder eine durch den/die Eigentümer/in bevollmächtigte Person sind berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen.

Voraussetzungen
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin erforderlich.
Als Eigentumsnachweis gelten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • notariell beglaubigter Kaufvertrag, wwenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte

 Folgende Vollmachten werden anerkannt:

  • schriftliche formlose Vollmacht
  • Maklervertrag
  • Vertrag mit Planungsbüro
  • Betreuerausweis

Eine Akteneinsicht kann nicht durch Mitarbeitende der Stadt Werl durchgeführt werden, dieses muss persönlich durch den Antragsteller erfolgen.

Terminabsprache
Die Akten müssen zunächst aus der Registratur beschafft und vorbereitet werden. Eine Terminabsprache ist daher zwingend erforderlich.

Hinweis für Eigentümer
Die Hausakten können unter umständen Daten enthalten, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Es ist nicht möglich, Hausakten vor einem Termin durchzusehen um z.B. sensible Daten unkenntlich zu machen. Mit einer Vollmacht zur Akteneinsicht stimmt der/die Eigentümer/in der Bekanntgabe solcher Daten zu.

Die Hausakteneinsicht ist gebührenfrei. Kopien aus den Akten können gemäß der gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Werl erstellt werden.

Kontakt

Susanne Schulte

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