Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.
Der Notar / die Notarin teilt der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mit. Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis betragen 50,00 € und sind durch die Kaufpartei zu entrichten.
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.
Der Notar / die Notarin teilt der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mit. Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis betragen 50,00 € und sind durch die Kaufpartei zu entrichten.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Rainer
Engelmann
Straßen- und Verkehrsplanung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-6110
- Fax
- 02922 800-6199
- rainer.engelmann@werl.de
Heike
Hanekrad
Bauzeichnerin
- Telefon
- 02922 800-6105
- Fax
- 02922 800-6199
- heike.hanekrad@werl.de
N.N.
Umweltbeauftragter
- Telefon
- 02922 800-3003
- Fax
- 02922 800-6199
- andreas.pradel@werl.de
Regina
Schulte
Abteilungsleiterin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-6107
- Fax
- 02922 800-6199
- regina.schulte@werl.de
Christopher
Beyer
Klimaschutzmanager
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-6104
- christopher.beyer@werl.de
Ellen
Warras
Verwaltung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-6103
- Fax
- 02922 800-6199
- ellen.warras@werl.de
Julian
Klaus
Straßen- und Verkehrsplanung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800 6112
- julian.klaus@werl.de
Marek
Pfeil
Straßen- und Verkehrsplanung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-6111
- marek.pfeil@werl.de
Gemeindliches Vorkaufsrecht (Negativzeugnis)
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.
Der Notar / die Notarin teilt der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mit. Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis betragen 50,00 € und sind durch die Kaufpartei zu entrichten.