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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.

Einteilung der Baubezirke

Kontakt

Simone Landgraf-Glomb

Bezirk 1

Bezirk I - Innenstadt

 

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Clara Kornfeld

Bezirk 2

Bezirk II - Werl-Nord, Budberg, Hilbeck, Stadtwald, Büderich

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 304
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache

Sandy Luckmann

Bezirk 3

Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum

Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache