Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Simone
Landgraf-Glomb
Stellv. Abteilungsleiterin, Bauordnung - Bezirk I
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-6303
- Fax
- 02922 800-6399
- simone.landgraf-glomb@werl.de
Clara
Kornfeld
Bauordnung - Bezirk II
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
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- 02922 800-6304
- Fax
- 02922 800-6399
- clara.kornfeld@werl.de
Sandy
Luckmann
Bauordnung - Bezirk III
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
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- 02922 800-6302
- Fax
- 02922 800-6399
- sandy.luckmann@werl.de
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Zelte, Fahrgastgeschäfte, Bühnen). Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist.
Kontakt
Simone Landgraf-Glomb
Bezirk 1Bezirk I - Innenstadt
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 303
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
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| Mittwoch: | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
und nach vorheriger Terminabsprache
Clara Kornfeld
Bezirk 2Bezirk II - Werl-Nord, Budberg, Hilbeck, Stadtwald, Büderich
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und nach vorheriger Terminabsprache
Sandy Luckmann
Bezirk 3Bezirk III - Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Blumenthal, Sönnern, Holtum
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