Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW)

Der Einwohnerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Das zuständige kommunale Vertretungsorgan hat sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen, sofern alle Voraussetzungen eines Einwohnerantrags erfüllt sind. Der Einwohnerantrag muss schriftlich gestellt werden.

Weiterhin müssen bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift benannt werden, die verbindliche Erklärungen zum Einwohnerantrag abgeben und entgegennehmen.

Einwohneranträge können über post(at)werl.de eingereicht werden.