Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können im Bußgeldverfahren ihre Rechte wahrnehmen, indem sie die Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und/oder Einspruch gegen den Bescheid erheben. Sind Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt worden, kann unter bestimmten Umständen eine Besichtigung beantragt werden. Weiterhin können in bestimmen Fällen Zahlungserleichterungen (Stundung/Aufschub, Teilzahlungen) gewährt werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Anträge und Anfragen können über verwarnung(at)werl.de gemeldet werden.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
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Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
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- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
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- ordnungsamt@werl.de
Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
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Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
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Standesbeamtin
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Peters
hauptamtlicher Gerätewart
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Bürgerbüro
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Mühl
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Brandschutztechniker
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Kambach-Böhnke
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Borgschulze
Politesse
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Grohmann
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Daniela
Gottlob
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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
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