Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können im Bußgeldverfahren ihre Rechte wahrnehmen, indem sie die Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und/oder Einspruch gegen den Bescheid erheben. Sind Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt worden, kann unter bestimmten Umständen eine Besichtigung beantragt werden. Weiterhin können in bestimmen Fällen Zahlungserleichterungen (Stundung/Aufschub, Teilzahlungen) gewährt werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Anträge und Anfragen können über verwarnung(at)werl.de gemeldet werden.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Grohmann
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Daniela
Gottlob
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