Beantragung von Briefwahlunterlagen
Bis zu einem festgelegten Termin können Sie Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Internet-Wahlschein-Beantragung
Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierfür ist die Eingabe der persönlichen Daten erforderlich. Nach Eingang der Anträge werden die Briefwahlunterlagen an die angegebenen Adressen postalisch versandt. Die Online-Beantragung ist dann zu dem angegebenen Zeitraum möglich.
Postalische Beantragung
Darüber hinaus ist eine postalische Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag per Post oder per Fax an die Wallfahrtsstadt Werl gesandt werden. Ebenfalls ist ein formloser Antrag per E-Mail an wahlen@werl.de möglich.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Briefwahlbüro des Wahlamtes im Rathaus, unter Vorlage des Personalausweises und der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Dort haben die Wählerinnen und Wähler zudem die Möglichkeit, ihre Stimme sofort abzugeben. Wichtig: Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Luisa
Bockholt
Versicherungen, Wahlen, Ratsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-1013
- Fax
- 02922 800-1999
- luisa.bockholt@werl.de
Briefwahl
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Bis zu einem festgelegten Termin können Sie Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Internet-Wahlschein-Beantragung
Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierfür ist die Eingabe der persönlichen Daten erforderlich. Nach Eingang der Anträge werden die Briefwahlunterlagen an die angegebenen Adressen postalisch versandt. Die Online-Beantragung ist dann zu dem angegebenen Zeitraum möglich.
Postalische Beantragung
Darüber hinaus ist eine postalische Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag per Post oder per Fax an die Wallfahrtsstadt Werl gesandt werden. Ebenfalls ist ein formloser Antrag per E-Mail an wahlen@werl.de möglich.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Briefwahlbüro des Wahlamtes im Rathaus, unter Vorlage des Personalausweises und der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Dort haben die Wählerinnen und Wähler zudem die Möglichkeit, ihre Stimme sofort abzugeben. Wichtig: Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.