Parkfriedhof

Friedhofsangelegenheiten

Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung, Verwaltung und Pflege der drei städtischen Friedhöfe in Werl, Büderich und Westönnen (Pläne).

Abwicklung und Abrechnung der Beerdigungen.
Jede Bestattung ist unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Das können je nach Einzelfall sein:

  • Sterbeurkunde
  • Besitzurkunde über eine Wahlgrabstätte
  • Vertrag über die Bestimmung eines/einer Nachfolger/in im Nutzungsrecht
  • Verfügung von Todes wegen bezüglich einer anonymen Bestattung
  • Verfügung von Todes wegen bezüglich Aschenbeisetzung ohne Urne
  • Bescheinigung über die Einäscherung
  • Bestattungsmitteilung

Abtretungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten an Grabstätten

Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl

Grabsteine
Genehmigung von Grabsteinen. Erforderlich sind ein Antrag (Antrag auf Errichtung von Grabmalen, Seite 2) sowie der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 mit Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl.

Grabsteinkontrolle - Die Wallfahrtsstadt Werl als Friedhofsträgerin ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen verpflichtet, die aufgestellten Grabsteine laufend auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung findet alljährlich nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes durch Mitarbeiter des KBW statt.

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Friedhofes. Voraussetzung für diese Genehmigung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG"-außergewöhnliche Gehbehinderung.

Unterhaltung und Pflege der Judenfriedhöfe in Werl und Büderich.

Kriegsgräber, Kanadiergräber, islamischer Friedhofsteil.

Satzung über die Ordnung auf den städtischen Friedhöfen in der Wallfahrtsstadt Werl

Jede Bestattung ist unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) nach Berkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Das können je nach Einzelfall sein:

  • Sterberurkunde
  • Besitzurkunde über eine Wahlgrabstätte
  • Vertrag über die Bestimmung eines/einer Nachfolger/in im Nutzungsrecht
  • Verfügung von Todes wegen bzgl. einer anonymen Bestattung
  • Verfügung von Todes wegen bzgl. Aschenbeisetzung ohne Urne
  • Bescheinigung über die Einäscherung
  • Bestattungsmitteilung

Abtretungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten an Grabstätten

Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl.

 

 

Vanessa Kummer

Kommunalbetrieb Werl (KBW) Grünflächen/Forst- und Friedhöfe
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