Gehwegparken Hedwig-Dransfeld-Straße

Bei Fußgängerampeln, die erst im Bedarfsfall aktiviert werden, treten Rotlichtverstöße der Fahrzeugführer häufiger auf, als bei Lichtsignalanlagen im Dauerbetrieb. Deshalb ist es für die Fußgänger umso wichtiger, den Straßenverkehr vor dem Betreten der Fahrbahn gut einsehen zu können. Das gilt verstärkt an Stellen, an denen viele Kinder auf dem Weg zur Schule die Fahrbahn queren müssen.

Die Fahrzeuge, die die Parkflächen auf dem Gehweg der Hedwig-Dransfeld-Straße vor den Hausnummern 28 - 32 nutzen, beeinträchtigen jedoch die Sichtbeziehung zwischen dem fließenden Verkehr und den Fußgängern, welche die Bedarfsampel zum Überqueren der Straße nutzen möchten. Insbesondere Kinder werden von den Autofahrern schlecht wahrgenommen und können aufgrund ihrer Körpergröße den Verkehr nicht gut beobachten, weil die Fahrzeuge ihnen die Sicht versperren.

Wegen der geringen Fahrbahnbreite der Hedwig-Dransfeld-Straße ist es nicht möglich, den Gehweg im Querungsbereich weiter in die Fahrbahn hineinzuziehen. Daher kommt als einzige geeignete Maßnahme die Untersagung des Gehwegparkens in Betracht. Damit wird gleichzeitig auch einem Handlungsansatz des Konzepts für die verkehrswichtigen Straßen in der Wallfahrtsstadt Werl entsprochen, welches in Kürze fertig gestellt sein wird und das die Aufhebung des Gehwegparkens wegen der Einengung des Gehweges empfiehlt.

Die Anlieger wurden durch die Verwaltung schriftlich benachrichtigt, dass das Parken auf dem Gehweg ab dem 02.01.2020 nicht mehr erlaubt sein wird. Ein Übersichtsplan mit alternativen Parkmöglichkeiten wurde mitgeschickt und kann auch hier eingesehen werden. Darüber hinaus werden im Laufe der Woche Hinweise an der Parkplatzbeschilderung angebracht werden, um Nutzer der Parkplätze rechtzeitig auf die Neuregelung hinzuweisen.