Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Das betrifft sowohl Grundstücke als auch Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Grundsätzlich sind Eigentümer für die Zahlung verantwortlich. Bei Vermietung kann die Grundsteuer jedoch entsprechend den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften für Betriebskosten auf die Mieter übertragen werden.
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf veralteten Gebäude- und Grundstückswerten, die nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat daher entschieden, dass eine Reform notwendig ist. Ab 2025 erfolgt die Besteuerung auf Grundlage neu bewerteter Grundstückswerte. In Nordrhein-Westfalen gelten dafür die bundesweit einheitlichen Vorgaben.
Was bringt Ihnen die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen vollständig in die Wallfahrtsstadt Werl und werden flexibel eingesetzt. Sie finanzieren beispielsweise Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze sowie kulturelle und sportliche Angebote.
Mit Ihrer Grundsteuer leisten Sie somit einen wichtigen Beitrag für die Infrastruktur und das Gemeinwohl in Werl – für uns alle.
Wie läuft die Reform und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ab?
Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Auf Grundlage dieser Werte und den gesetzlich festgelegten Steuermesszahlen wird die Grundsteuer-Messbetragsermittlung durchgeführt. Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Wallfahrtsstadt Werl multipliziert, um die endgültige zu zahlende Grundsteuer zu berechnen.
In Werl gibt es aktuell zwei Hebesätze:
Für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) in Höhe von 672 vom Hundert.
Für Grundsteuer B (Wohnen) in Höhe von 790 vom Hundert und Nicht-Wohnen in Höhe von 1.570 vom Hundert.
Diese Hebesätze gelten einheitlich für alle Grundstückseigentümer in Werl.
Was bedeutet das für Ihre Grundsteuer?
Ob Sie ab 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zahlen als bisher, hängt von der Wertentwicklung Ihres Gebäudes und Grundstückes im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet ab. Zudem hat das Baujahr Ihres Wohnhauses sowie der Sanierungsstand Einfluss auf die Bewertung durch das Finanzamt. Die individuelle Grundsteuer kann sich je nach Lage und Wert Ihres Grundstücks ändern.
Wann steht Ihre neue Grundsteuer fest?
Die neuen Grundsteuer-Bescheide für 2025 werden Ihnen im Laufe des Jahres 2024 durch das Finanzamt zugestellt. Anschließend passt die Wallfahrtsstadt Werl ihre Hebesätze an die neuen Werte an.
Was bedeutet der Ratsbeschluss vom 28. November 2024?
Der Rat der Wallfahrtsstadt Werl hat beschlossen, dass die Stadt Werl in Summe 1,5 Mio. Euro weniger Grundsteuer einnehmen möchte als vor der Reform, um die Belastungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu senken. Individuelle Unterschiede können jedoch auftreten – je nachdem, wie sich der Wert Ihres Grundstücks im Verhältnis zu anderen Grundstücken entwickelt hat.
Der Stadtrat hat einen differenzierten Hebesatz von Grundstücken für Wohnen und Nicht-Wohnen festgelegt. Dieser soll für eine faire Balance zwischen Grundstücken für Wohnen und Nicht-Wohnen sorgen und die Wohnnebenkosten erträglich gestalten.
Wann muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?
Die neue Grundsteuer muss ab dem Jahr 2025 bezahlt werden. Sie wird als Jahresbetrag festgesetzt. Dieser ist in der Regel am 01. März, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig.
Wie erfolgt die Zahlung?
Die einfachste Möglichkeit ist die Erteilung eines SEPA-Mandates, das heißt die Erteilung einer Lastschrift. Dabei gilt ein bereits erteiltes SEPA-Mandat auch für die neue Grundsteuer ab 2025. Von Daueraufträgen wird abgeraten, weil sich der Zahlungsbetrag durch die im Grundabgabenbescheid festgesetzten Kanal-, Abfall-, Straßenreinigungs- und Einleitungsgebühren regelmäßig ändert.
Ich habe noch Fragen zur Grundsteuerreform oder zu meinem neuen Grundsteuerbescheid. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform haben, können Sie gerne auf der Internetseite https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform nachlesen.
Bei Fragen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Soest, die Kontaktdaten entnehmen Sie Ihrem Messbescheid.
Sofern es sich um Fragen zu dem Grundsteuerbescheid selbst handelt, können Sie sich an die Wallfahrtsstadt Werl, Abteilung Finanzen wenden. Hierzu können Sie
eine E-Mail an finanzen(at)werl.de schreiben
telefonisch die im Grundsteuerbescheid angegebene Telefonnummer anwählen.