Wie erfahren geflüchtete Menschen eine erste Orientierung (Stand 26.10.2017)

Am Tag der Ankunft in Werl haben einige geflüchtete Menschen schon eine längere Busfahrt von ihrer Erstaufnahmeeinrichtung hinter sich.

Es gilt ihrerseits viele Fragen zu klären und unsererseits viele Informationen zu vermitteln. Gleichzeitig sind die Menschen oft erschöpft und im Vordergrund steht bei ihnen die Frage, wo sie zukünftig untergebracht sein werden.

Vor dem Hintergrund der "Ankunftssituation" einerseits und der "Wichtigkeit, Orientierung mit auf den Weg zu geben" werden die Flüchtlinge folgendermaßen in Werl in Empfang genommen:

Am Tag der Ankunft in Werl, erfolgen für die geflüchteten Menschen nur die notwendigen Formalitäten bei der Stadtverwaltung. Die Menschen erhalten einen Geldscheck und ihnen werden die Wege zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen gezeigt. Anschließend werden sie zu ihrer Unterkunft gebracht.

Außerdem werden ihnen am Ankunftstag schriftliche Informationen als Orientierungshilfe für ihr Leben in Deutschland ausgehändigt, die sie nach Möglichkeit in der Amtssprache ihrer Herkunftslandes erhalten.

Gleichzeitig wird ihnen auch ein Termin für ein Informationstreffen genannt, an dem sie verbindlich teilnehmen. Die Stadtverwaltung nutzt diesen Termin, um erste Fragen zu beantworten, über wichtige Regeln des Zusammenlebens zu informieren und praktische Hinweise zu geben.

In der Regel finden die Informationstreffen am Dienstagnachmittag statt. Sie richten sich an die Personen, die in den letzten sieben Tagen in Werl angekommen sind.

Unabhängig von dem Informationstreffen haben die meisten geflüchteten Menschen aber auch regelmäßigen Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen des Asylteams. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sind für sie die wichtigste Anlaufstelle für die Flüchtlinge.

Hier werden sie auch auf die vielfältigen Angebote aufmerksam gemacht, seien es nun Sprachkurse, Sportangebote, Jugendfreizeitangebote oder das wöchentliche Frühstücksangebot mit Ehrenamtlichen.

Sobald die geflüchteten Personen das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wechseln sie, sofern sie erwerbsfähig sind, in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters.

 

Broschüre: Demokratie für mich

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