Familienforschung

Standesamtsregister

Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahre 2009 liegen die Standesamtsregister, die nicht mehr einer Schutzfrist unterliegen, als Archivgut im Stadtarchiv.

Diese familiengeschichtlichen Quellen ersten Ranges beinhalten die Geburts-, Heirats- und Sterberegister ab Oktober 1874. Die Schutzfristen betragen bei den Geburtseintragungen 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre und bei den Sterbefällen 30 Jahre.

Für die Benutzung der Register vereinbaren Sie bitte unter "Kontakt" einen Termin.

Für Kopien aus den Registern berechnen wir pro Stück 12,00 Euro zzgl. Portokosten.

 

Werler Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung

Mitteilungen der Werler AG für Familienforschung, Band 7 - Heft 7 "Zur Biografie des Franz Lüttecke jun. aus Bremen bei Werl (1872 - 1942)"