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Die Identifikationsnummer (IdNrn) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt, um den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die Steuerpflichtigen verwenden ihre IdNrn gegenüber den Finanzbehörden bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen.
Die IdNr wird vom Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) erzeugt und besteht aus elf Ziffern und ändert sich ein Leben lang nicht. Die IdNr. ersetzt seit 2010 die Lohnsteuerkarte, über ein spezielles Verfahren (ElStAM - Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) kann der Arbeitgeber die für die Abrechnung erforderlichen steuerlichen Daten (Familienstand, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) beim Finanzamt abfragen.
Die IdNr. ist im Melderegister hinterlegt und kann jederzeit ausgedruckt werden.
Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.
Die Mitteilung über die IdNr. wurde erstmalig in 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern versandt.
Eine Ersterteilung einer IdNr. (zum Beispiel bei Geburten beziehungsweise Zuzug aus dem Ausland) erfolgt vom BZSt, die Mitteilung wird an den Empfänger versandt.
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