Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege, Plätze

Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.

Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.

Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.

  • Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 Abs. 6 StVO (sowie Antrag Sondernutzung §§ 18, 19, 19a StrWG NRW)

    Dieser Antrag kann online ausgefüllt werden - dann bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten.

  • Diese Erklärung ist nötig, wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, die den Straßenverkehr beeinträchtig bzw. einschränkt.