Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
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Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
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Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
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Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
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Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Astrid
Bruland
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verkehrsbehoerde@werl.de
Eva
Ullrich
Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Jana
Röling
Stellv. Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Detlef
Velmer
Gewerbeangelegenheiten, Gaststättenkonzessionen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Donnerstag
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8:00 - 12:00 Uhr
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Ute
Flöter
Politesse
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Montag
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
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Helena
Freimut
Standesbeamtin
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
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Clarissa
Stich
Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- ordnungsamt@werl.de
Philipp
Peters
hauptamtlicher Gerätewart
- philipp.peters@werl.de
Stephanie
Nickel
Obdachlosenangelegenheiten, Aufgaben nach dem PsychKG und Landeshundegesetz, Osterfeuer
Bürgerbüro
Montag
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8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- ordnungsamt@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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- buergerbuero@werl.de
Karsten
Korte
Brandschutztechniker
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- karsten.korte@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Freitag
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Samstag
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
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Marina
Borgschulze
Politesse
Wallfahrtsstadt Werl
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Mittwoch
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8:00 - 12:00 Uhr
- verwarnung@werl.de
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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- buergerbuero@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- verkehrsbehoerde@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
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8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- verkehrsbehoerde@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- verkehrsbehoerde@werl.de
Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege, Plätze
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
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Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 Abs. 6 StVO (sowie Antrag Sondernutzung §§ 18, 19, 19a StrWG NRW)
Dieser Antrag kann online ausgefüllt werden - dann bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten.
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