Pflegeberatung (trägerunabhängig)

Personen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder größerem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu gewähren.

Ein Antrag auf Hilfe zur häuslichen Pflege (z.B. Pflegebeihilfe und -geld)kann gestellt werden, wenn bei Pflegebedürftigen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bewilligt worden sind oder nicht ausreichen, um die Kosten der notwendigen Versorgung bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder einen Pflegedienst abzudecken. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind einkommens- und vermögensabhängig, so dass neben der Feststellung des erforderlichen Pflegebedarfes durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDK) auch die finanzielle Situation der Hilfesuchenden und gegebenenfalls der unterhaltspflichtigen Angehörigen zu prüfen ist.

Diese können ggf. telefonisch bei Frau Bechheim-Kanthak erfragt werden

SGB XII, SGB XI

Kontakt

Angelika Bechheim-Kanthak

trägerunabhängige Pflegeberatung
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